ProzessChefin von Troisdorfer Unternehmen soll im großen Stil Steuern hinterzogen haben

Lesezeit 2 Minuten
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Vor dem Bonner Landgericht müssen sich die Chefin eines Troisdorfer Logistikunternehmens und ihr Sohn verantworten. (Symbolbild)

Vor Gericht muss sich die Chefin eines Troisdorfer Logistikunternehmens verantworten. Sie soll hunderttausende Euros veruntreut haben.

Eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft brachte im Jahr 2019 den Fall ins Rollen: Die Chefin eines Logistik- und Verleihunternehmens in Troisdorf soll zwischen dem 10. Oktober 2013 und dem 31. Januar 2019 in großem Maße Steuern hinterzogen und für ihre 39 Mitarbeiter keine Sozialabgaben gezahlt haben. Seit Freitag steht die Frau (59), die den Betrieb seit 2008 als Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin führt, zusammen mit ihrem Sohn (34), der ihr seit April 2018 als weiterer Geschäftsführer hilft, in Bonn vor Gericht.

Die Frau soll 130 Straftaten begangen haben. Die veruntreute Summe liegt nach Berechnungen der Anklage bei einer halben Million Euro bei den Sozialversicherungen, wobei allein der Angeklagten 460.000 Euro zugerechnet werden, und bei 280.000 Euro an nicht abgeführten Lohnsteuern; für 20.000 Euro davon soll der Sohn geradestehen.

Ihre Steuerschulden haben die Troisdorfer bereits beglichen

Die Sache hat bereits die Sozialgerichte beschäftigt, weil die Angeklagten behauptet hatten, sie hätten nur freie Mitarbeiter beschäftigt, die allenfalls Handlangerdienste verrichtet hätten. Doch für das Landessozialgericht in Essen, so zitierte Strafkammervorsitzende Isabel Köhne aus dessen Urteil, habe gar nicht zur Diskussion gestanden, dass die Leute keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gewesen seien; mithin müsse das Unternehmen für sie Abgaben entrichten.

Das taten Mutter und Sohn dann auch. Die Steuerschulden, so Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, der den 34-Jährigen vertritt, seien bereits beglichen worden; dabei hätten die Angeklagten so viel gezahlt, dass sogar eine Rückerstattung durch das Finanzamt fällig geworden sei. Mit der Krankenkasse sei eine Abstandszahlung von 80.000 Euro plus eine monatliche Ratenzahlung von 2000 Euro vereinbart worden.

Gericht erwartet Geständnis von 59 Jahre alter Troisdorferin

Die Rentenversicherung hingegen wartet das Strafverfahren ab, bevor sie sich zur fälligen Entschädigung äußern will. Und die könnte, so Rechtsanwalt Carsten Rubarth, der Verteidiger der Mutter, für das Unternehmen „existenzbedrohend“ werden. Die Anwälte sind an einer möglichst niedrigen Strafe für ihre Mandanten interessiert. Die Kammer konnte diesen Wunsch verstehen, will aber ein Geständnis der 59-Jährigen.

Dann könnte sie mit einer Bewährungsstrafe „knapp unter einem Jahr“ davonkommen. Diese Marge ist für die Unternehmerin wichtig, denn bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr gilt sie als nicht mehr geeignet zur Führung eines Geschäfts. Der mitangeklagte Sohn kann wegen seiner geringen Beteiligung an den Taten wohl mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.

KStA abonnieren