Die Deutsche Umwelthilfe wirft McDonald's Greenwashing vor und hat Klage eingereicht. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück.
Klage wegen GreenwashingUmwelthilfe wirft McDonald's Verbrauchertäuschung vor

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Burgerkette McDonald's mit dem Vorwurf des «Greenwashing». (Archiv)
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Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die deutsche Niederlassung von McDonald's eingeleitet, da sie dem Unternehmen Verbrauchertäuschung vorwirft. Wie die dpa meldet, hatte der Fast-Food-Konzern auf seiner Internetpräsenz eine Zusage zur Klimaneutralität ab dem Jahr 2050 gemacht, aber keine genauen Angaben zur Umsetzung dieser Vorgabe geliefert. Die Organisation beschuldigt das Unternehmen daher des „dreistes Greenwashing“ und „irreführende Zukunftsversprechen“.
Die Vorwürfe wurden von McDonald's zurückgewiesen. In einer Mitteilung aus seiner Deutschlandzentrale in München äußerte sich der Konzern „irritiert“ und gab an, dass die kritisierten Formulierungen auf der Internetseite bereits korrigiert worden seien.
Vorwurf der DUH: Imagepflege statt Nachhaltigkeit
Nach Angaben der DUH umfasste die Zusage von McDonald's zur Klimaneutralität ab 2050 auch die gesamte Lieferkette. „Damit will McDonald’s vor allem von einem grünen Image profitieren, statt wirklich nachhaltig zu wirtschaften“, äußerte der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Die Organisation bemängelte, dass es dem Konzern an nachvollziehbaren und spezifischen Informationen zur Senkung von CO2-Emissionen mangele, ebenso wie an Etappenzielen und einem soliden Plan zur Realisierung.
Stellungnahme von McDonald's: Webseite kein Werbemittel
Ein Unternehmenssprecher von McDonald's entgegnete, dass die Internetseite schon vor einigen Monaten überarbeitet wurde. Eine Klage bringe deshalb keine zusätzlichen Vorteile für die Konsumenten, weil die beanstandete Präsentation nicht länger online verfügbar sei. Es habe sich bei der entsprechenden Webseite um ein reines Informationsangebot mit weiterführenden Inhalten für eine interessierte Öffentlichkeit gehandelt. Eine Beeinflussung des Konsumverhaltens oder spezifischer Kaufentscheidungen sei zu keiner Zeit beabsichtigt gewesen. Die DUH teilte mit, dass die Klageeinreichung beim Landgericht München I erfolgte. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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