Illegaler AufenthaltAngeklagter fordert Kurioses in Kölner Gerichtssaal

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Die Linie RE 12 in Richtung Euskirchen steht auf einem Gleis im Kölner Hauptbahnhof.

An Gleis 1 des Kölner Hauptbahnhofs hatten Bundespolizisten den Angeklagten aufgefordert, sich auszuweisen. (Symbolbild)

Das Kölner Amtsgericht hat Oumar F. zu einer Geldstrafe verurteilt und aus der Untersuchungshaft entlassen.

Drei Monate lang saß Oumar F. In Untersuchungshaft. Am Montag kam er wieder auf freien Fuß. Zuvor hatte ihn das Kölner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Die Richterin sieht es als erwiesen an, dass der mutmaßlich 30-Jährige, der aus Guinea stammt und dessen Personalien nicht genau geklärt werden konnten, gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen und Widerstand gegen Polizisten geleistet hat.

Am 22. Dezember des vorigen Jahres sprachen ihn Beamte der Bundespolizei im Wartesaal an Bahnsteig 1 des Kölner Hauptbahnhofs an und forderten ihn auf, sich auszuweisen. Weil er es nicht tat, nahmen sie ihn mit. Schließlich kam er ins Polizeipräsidium in Kalk. Nachdem er durchsucht worden war, ging es daran, seine Identität festzustellen. Schon auf dem Weg in den Raum, wo ihm digital Fingerabdrücke abgenommen werden sollten, sperrte er sich erheblich und ließ sich mitschleifen. Beim Scannen der Finger musste er gezwungen werden, sie auszustrecken.

Amtsgericht Köln: Angeklagter lehnt Pflichtverteidiger und Dolmetscherin ab

Vor Gericht behauptete er, die Polizei habe ihm einen Finger verletzt. Zunächst hatte es so ausgesehen, als ob die Verhandlung nicht stattfinden könnte. Denn Oumar F. verlangte, allein mit der Richterin zu sprechen, lehnte den Pflichtverteidiger und die Dolmetscherin ab und war kaum zu bewegen, auf dem Stuhl des Angeklagten Platz zu nehmen. Am Ende gab er zu, illegal in Deutschland zu leben.

Er sei im Kontakt mit Leuten, die ihn helfen wollten, und hoffe auf Unterstützung durch „meine Kirche“. Er solle sich professionelle Hilfe bei einer geeigneten Einrichtung suchen, empfahl ihm die Richterin in der Urteilsbegründung. „Ich glaube, Sie sind total überfordert mit Ihrer Situation in Deutschland.“

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