Anzeige von KlinikSchwanger und nicht versichert

Weil die Frau im Krankenhaus, kurz bevor die Geburt bevorstand, verschwieg, dass sie nicht krankenversichert ist, musste sie sich nun wegen Betrugs vor Gericht verantworten.
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Köln – Alena S. war hochschwanger und nicht krankenversichert. Als im Oktober 2010 die Wehen einsetzten, verschwieg sie dem Krankenhaus die fehlende Versicherung und gab sich als gesetzlich krankenversichert aus. Wegen Betruges stand die junge Mutter (22) am Mittwoch vor Gericht.
Die Klinik berechnete für die Entbindung und drei Tage stationären Aufenthalt insgesamt 2415 Euro abzüglich 150 Euro, die Alena bei der Einlieferung bar bezahlt hatte. Weil das Krankenhaus auf der Rechnung sitzen blieb, wurde die junge Bulgarin angezeigt.
„Wir schicken keinen Patienten nach Hause in so einem Notfall“, sagt Jürgen Aßmann von der Patientenaufnahme des Evangelischen Krankenhauses Kalk, wo die Bulgarin entbunden hatte. In der Regel müssten Patienten, die nicht krankenversichert seien, die Krankenhauskosten selber tragen und die Sache bei Mittellosigkeit mit dem Sozialamt klären, das dann als Kostenträger einspringe. Dies sei hier nicht geschehen, auch habe die Frau von ihrer bulgarischen Versicherung keinen internationalen Krankenschein vorgelegt. Als anderthalb Jahre nach der Entbindung noch keine Reaktion von der Patientin erfolgt sei, habe sich das Krankenhaus zur Anzeige entschlossen. (HD)
Wenige Wochen vor der Entbindung war die junge Frau, die so gut wie kein Deutsch spricht, zu ihrem Lebensgefährten nach Deutschland gezogen. Mit dem Mann, der sich nur unwesentlich besser auf Deutsch verständlich machen kann, konnte sie im Haus der Schwiegereltern kostengünstig leben. Die Krankenversicherung in Bulgarien habe ihr gekündigt, weil sie in Deutschland die Beiträge nicht mehr gezahlt habe, erklärte die Angeklagte vor dem Richtertisch.
Krankenkasse hat sich nicht weiter um den Antrag gekümmert
Allerdings habe sie – damals noch in der Heimat versichert – mit ihrem Partner bei einer deutschen Krankenkasse vorgesprochen und um Aufnahme gebeten. Dort habe man sie um Unterlagen der bulgarischen Versicherung gebeten und sich ansonsten nicht weiter um ihren Aufnahmeantrag gekümmert. Entsprechendes habe sie auch dem Krankenhaus erklärt, als sie dort zur Entbindung aufgenommen wurde und einen gesunden Jungen zur Welt brachte.
Wie denn die Verständigung bei der Krankenhausverwaltung zustande gekommen sei, wollte der Richter angesichts der dürftigen Sprachkenntnisse der Angeklagten wissen. Eine Krankenhaus-Mitarbeiterin russischer Nationalität habe ausgeholfen. „Die slawischen Sprachen sind untereinander ähnlich“, erklärte dazu die Dolmetscherin. Es ist nach Einschätzung des Gerichts also fraglich, inwieweit die Klinik über den Versicherungsstatus der jungen Mutter damals tatsächlich informiert war.
Für den Richter war der Hinweis, dass die Angeklagte ihre Situation damals in der Klinik erläutert habe, von wesentlicher Bedeutung für den strafrechtlichen Aspekt. Denn wenn es so war, wie sie sagte, hat sie sich nicht zwingend vorsätzlich eines Betruges schuldig gemacht.
Inzwischen arbeitet die junge Mutter als Putzfrau in einem Hotel und erhält dafür 500 Euro netto monatlich. Versichert sei sie immer noch nicht, „nur das Kind“, erklärte sie dem Gericht. Und sie beteuerte ihre Absicht, die Klinikrechnung in Raten zu zahlen. Der Richter stellte das Verfahren daraufhin ein, allerdings unter der Bedingung, dass der offene Betrag mit monatlich 100 Euro endlich bezahlt wird.