Auf der KeupstraßeKölner ruft rechte Parolen – Richterin: „Da hört der Spaß auf“

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Keupstraße 010817

Die Keupstraße in Köln

Köln – Das Amtsgericht hat am Freitag einen 57-Jährigen Mann verurteilt, den es der „Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen“ für schuldig hält. An einen Nachmittag im Februar dieses Jahres hatte er in der Keupstraße vor einem Restaurant, aus dem er sich etwas zu essen besorgt hatte, gerufen: „Sieg Heil! Nagelbombe! Scheißtürken.“

Am 9. Juni 2004 war vor einem Friseursalon in der Straße ein Attentat mit ein Nagelbombe verübt worden, das der rechtsterroristischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zugeordnet wird. „Ich gehöre keiner solchen Fraktion an“, betonte der Angeklagte seine Distanz zum Rechtsextremismus.

Kölner: „Vielleicht war ich nicht ganz nüchtern“

Er habe kein Problem mit „anderen Nationalitäten“, mache zum Beispiel Urlaub in Griechenland, „und ich war auch schon in Albanien“. Warum hatte er sich dann so geäußert? „Vielleicht war ich nicht ganz nüchtern“, sagte er. In diesem Zustand habe er seinem Ärger darüber freien Lauf gelassen, dass ein Taxifahrer, der ihn zu dem Lokal gebracht habe, nicht mehr dagewesen sei, als er es Lokal verlassen habe. 

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Ausgehend vom Ergebnis eines Atemalkoholtests ist davon auszugehen, dass der 57-Jährige etwa 1,8 Promille Alkohol im Blut gehabt hatte. Dies habe ihn offenbar enthemmt, sagte die Richtern. Der Mann wurde zu einer Geldstraße in Höhe von 1600 Euro verurteilt. 

Als strafmildernd wertete die Richterin, dass er geständig war und keine Vorstrafen hat. „Der Kölner mag tolerant sein“, merkte sie in der Urteilsbegründung an, „aber bei der Verherrlichung eines menschenverachtenden Regimes hört der Spaß auf“. In der Corona-Krise hat der Mann seine Arbeit als Koch verloren. Inzwischen hat er eine Beschäftigung bei der Müllabfuhr in Aussicht.

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