Eiswaffel überführt AngeklagtenMann versucht 17-jährige Kölnerin zu vergewaltigen

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Zwei Kugeln Eis in einer Waffel (Symbolbild)

Köln – Genüsslich lässt sich Spaziergänger Arian S. (41, alle Namen geändert) im Oktober 2017 am Wiener Platz eine Kugel Eis in der Waffel schmecken, bevor er am späten Nachmittag in die naheliegende Seidenstraße in Mülheim einbiegt. Dort nimmt er die Verfolgung einer 17-jährigen Schülerin auf. Die Szene stammt aus einer Überwachungskamera und gibt später den entscheidenden Hinweis für die Tat, die – mehr als zwei Jahre später – seit Freitag vor dem Kölner Landgericht verhandelt wird. Die Rede ist von einer versuchten Vergewaltigung und einem psychisch kranken Täter. 

Die Schülerin kam gegen 18 Uhr vom Sport und hatte ihre Sporttasche abgestellt, um die Haustür der elterlichen Wohnung in dem Mehrparteienhaus in der gepflegten Wohnstraße zu öffnen, als Arian S. ihr einen heftigen Schubs gab und sie zu Boden fiel. Er hatte die Eiswaffel noch in der Hand, als er sich der Schülerin mit geöffneter Hose näherte. Lisa B. wehrte sich mit vereinten Kräften, trat zu und schrie laut um Hilfe, schlug so den potenziellen Vergewaltiger in die Flucht.

An der Eiswaffel erkannt

Die Schülerin ging noch am selben Abend zur Polizei und identifizierte den Mann Tage später anhand der Bilder der Überwachungskamera, die die Beamten ihr vorlegten. Obwohl sich Arian S. ihr nur von hinten genähert hatte, erinnerte sie seine Person, denn er war zuvor in auffälliger Weise mit der Eiswaffel an ihr vorbei gegangen.

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Doch S. ist nicht polizeibekannt, die Fahndung nach ihm ist erst erfolgreich, nachdem sein Foto aus dem Video veröffentlicht wird. Eine Zeugin meldet sich, gibt den entscheidenden Hinweis, es sei ein Nachbar aus ihrer Siedlung. Doch als die Beamten versuchen ihn zu vernehmen, ist er abgetaucht.

Lisa B. erkennt Mann auf der Straße wieder

Erst knapp zwei Jahre nach der Sexattacke, im Dezember 2019, gelingt seine Festnahme – durch einen ungewöhnlichen Zufall. Das Opfer hatte ihn auf der Straße wiedererkannt. Lisa B., die inzwischen eine kaufmännische Ausbildung macht, ging mit ihrem Freund spazieren, als sie Arian S. plötzlich vor sich sah. Das Paar nahm die Verfolgung auf, während der Freund am Handy die Polizei alarmierte und so lange den Kontakt hielt, bis die Beamten dem Täter die Handschellen anlegen. Arian S. war auf dem Weg zum Sozialpsychiatrischen Dienst, als er in der Beratungsstelle festgenommen wurde.

Bisherige Ermittlungen ergaben, dass S. schon seit Jahrzehnten psychisch krank ist, von einer drogenindizierten paranoiden Schizophrenie ist die Rede. Nach erfolgtem Fachabitur studierte S. einige Semester BWL an der Fachhochschule, zerstritt sich mit seinen Eltern und wurde immer wieder von seiner psychischen Erkrankung eingeholt. Mehrfach wurde er in all den Jahren wegen Eigen- und Fremdgefährung in psychiatrische Kliniken eingewiesen und wieder in Freiheit entlassen, allerdings unter gesetzliche Betreuung gestellt.

Befragung von Arian S. nicht möglich

Auf Fragen antwortete er in der Regel ohne Sinn und Verstand, eine vernünftige Kommunikation sei nicht annähernd möglich, stellten die Ärzte fest. So präsentiert sich der schmächtige Mann mit Vollbart auch auf der Anklagebank, wo er auf Frage nach seinen Personalien einen Redeschwall völlig unzusammenhängender Sätze, teils auf Englisch, auf die Anwesenden niedergehen lässt.

In sämtlichen ärztlichen Berichten ist immer wieder zu lesen, dass er weder krankheits- noch behandlungseinsichtig ist. Es spricht vieles dafür, dass S. im Prozess als nicht schuldfähig eingestuft wird und deshalb auf Dauer zwangsweise in eine psychiatrische Einrichtung untergebracht werden muss. 

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