Mit perfiden und teils skurrilen Drohungen versuchen die Täter, die potenziellen Opfer einzuschüchtern.
Fake-Vorladungen der PolizeiBetrüger schicken Kölnern E-Mails mit Kinderporno-Vorwurf

Betrüger verschicken solche gefälschten Vorladungen der Polizei per E-Mail.
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Die E-Mail, die der Kölner Dirk M. (Name geändert) vorige Woche in seinem Postfach fand, hat durchaus das Potenzial, dem Empfänger einen ordentlichen Schrecken einzujagen. „Guten Tag, Sie haben eine offizielle Vorladung der Polizei Nordrhein-Westfalen erhalten“, lautet der erste Satz. Angehängt ist ein pdf-Dokument. Wer es öffnet, hat ein Dokument mit dem Briefkopf der Polizei Nordrhein-Westfalen vor sich. Oben rechts steht die Anschrift des Ministeriums für Inneres und Kommunales in Düsseldorf, darunter in großen Buchstaben: „Offizielle Vorladung – Abteilung für Cyber-Kriminalität“.
Dirk M. wird vorgeworfen, sich im Internet gezielt Kinderpornografie-Videos und Nacktfotos von Minderjährigen angesehen zu haben. Die angeblichen Beweise seien „von unseren Cyber-Ermittlungsteams gesichert“ worden. Dirk M. sei Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren, heißt es, unter anderem wegen „sexueller Ausstellung“ – ein Begriff, den das Strafgesetzbuch überhaupt nicht kennt.
BKA und LKA warnen vor Fake-Vorladungen von Betrügern
Und wer weiterliest, merkt spätestens dann, dass es sich um eine Fake-E-Mail handelt, Rechtschreib- und Grammatikfehler inklusive. Wer es allerdings nicht sofort merkt oder des Deutschen nicht so mächtig ist, könnte leicht in Panik verfallen, denn die vermeintliche Vorladung strotzt nur so vor Drohungen: So dürfe man ausschließlich per E-Mail zu den Vorwürfen Stellung nehmen, und zwar innerhalb von vier Tagen. „Warnung: keine telefonischen und persönlichen Kontakte“ drohen die Betrüger, andernfalls mache man sich zusätzlich der „Justizbehinderung“ schuldig. Wer gar nicht reagiere, werde festgenommen, ins „nationale Register für Sexualstraftäter“ aufgenommen und müsse eine Strafe bis zu 50.000 Euro bezahlen. Und so weiter.
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Besonders skurril: Die vermeintliche Polizei kündigt an, den Arbeitgeber und die lokalen Medien über die angeblichen Straftaten zu informieren, sollte der Empfänger nicht antworten.
Diese Betrugsmails kursieren laut Bundeskriminalamt (BKA) dieser Tage wieder besonders häufig. Arglosen Bürgerinnen und Bürgern würden darin angeblich begangene Straftaten vorgeworfen. Das BKA empfiehlt: „Nicht anklicken, nicht antworten, nicht zahlen.“
Laut Verbraucherschützern versuchen die Täter, mit besonders schweren Vorwürfen Druck aufzubauen, um so an die Daten der Opfer zu gelangen. Antwortet man per Mail, wird man aufgefordert, Geld zu zahlen, um einen Haftbefehl abzuwenden oder gleich die Gesamtstrafe zu bezahlen.
Auch das Landeskriminalamt (LKA) in NRW warnt davor, oftmals werde auch der Eindruck erweckt, dass Dokumente vertrauenswürdiger Anbieter zum Download bereitstünden. Dafür soll der Empfänger einen Link anklicken und Zugangsdaten eingeben. „Passiert dies, werden die E-Mail-Konten der Opfer übernommen, die Inhalte der E-Mails werden analysiert und eine neue Angriffswelle startet“, heißt es beim LKA. Wer bereits Geld überwiesen habe, solle umgehend seine Bank und die Polizei informieren.

