ProzessRentner griff sich vor Mädchen im Kölner Aqualand in die Badehose

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Das Kölner Aqualand

Köln – Eberhard S. (68, Name geändert) hält sich schon seit Jahren mit Schwimmen fit. Seit 30 Jahren ist der Düsseldorfer Stammgast im Kölner Aqualand und schwärmt: „Für mich die schönste Sauna-/Wellnessanlage, die ich kenne“. Zweimal im Monat immer samstags macht er hier sein Fitnessprogramm. Und versteht die Welt nicht mehr darüber, was ihm im Dezember vergangenen Jahres dort widerfuhr und ihm eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern einbrachte.

Der verheiratete Rentner soll sich im Restaurant des Schwimmbades, wo man sich in Badekleidung aufhält, in unmittelbarer Nähe einer Geburtstagsfeier von Acht- bis Elfjährigen in sexueller Weise betätigt haben. Aussagen von zwei Gymnasiastinnen waren so eindeutig und zweifelsfrei, dass das Gericht aufgrund des dringenden Tatverdachts die Anklage gegen den bisher völlig unbescholtenen Rentner zuließ und es am Mittwoch zum Prozess kam.

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„Igitt, wie eklig“: Mit diesen Worten hatten die Mädchen ihre Eltern gerufen und ihnen erzählt, der Rentner habe keinen halben Meter von ihnen entfernt sich immer wieder mit eindeutiger Geste in die Badehose gegriffen und sie dabei mit zweifelsfreien Blicken angelächelt – „mehrere Minuten lang.“ Im Prozess zeigte sich der Senior sichtlich erschüttert angesichts der Vorfälle. Nach seiner Aussage habe er sich damals länger an der Fensterscheibe des Restaurants aufgehalten, um zu schauen, wie sich das Wetter entwickeln würde, da er vorhatte, das Schwimmbad wieder zu verlassen. „Es war Sturm angesagt, der Himmel war bereits schwarz vor Wolken“, erinnerte er sich. Die Kinder habe er gar nicht wahrgenommen.

„Unappetitlich und unschön“

Den angeblich eindeutigen Griff in die Badehose konnte er sich nicht erklären, wenn überhaupt, sei das „nur unbewusst“ erfolgt. Und sein Verteidiger sprang ihm bei: „Dass man sich im Schwimmbad als Mann mal in die Badehose greift, halte ich für nachvollziehbar. Das ist unappetitlich und unschön, aber strafrechtlich nicht relevant.'“ Von sexueller Manipulation könne daher keine Rede sein, hieß es auf der Anklagebank. Nach einem Herzinfarkt vor mehr als zehn Jahren sei er auf eine Vielzahl von Medikamenten angewiesen, die sexuell inaktiv machten und außerdem dazu führten, dass er an einem Tremor leide. Die zitternde Hand könne von den Mädchen daher falsch interpretiert worden sein.

„Irgendetwas straffällig relevantes wird gewesen sein“ befanden sowohl Anklägerin wie Richterin. Um den Kindern allerdings eine Aussage zu ersparen und dem Rentner einen „Verhandlungsmarathon“, wie es im Prozess hieß, waren alle Beteiligten mit einer Verfahrenseinstellung einverstanden. Zahlt der Rentner die vereinbarten 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, gilt er als nicht vorbestraft und die Akten werden ohne Urteil geschlossen.

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