Corona-Attest ohne UntersuchungBehörde prüft Verfahren gegen Kölner Ärztin

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Arzt Symbolbild

Eine Kölner Ärztin verstieß gegen die Corona-Regeln und stellte bei einem Test ohne Untersuchung ein Masken-Attest aus (Symbolbild).

Köln – Die Bezirksregierung hat Ermittlungen gegen die Ehrenfelder Ärztin Stefanie L. aufgenommen. Einer Pressesprecherin zufolge prüft die Behörde die Einleitung eines approbationsrechtlichen Verfahrens. Ärzten, so die Sprecherin, kann die Approbation entzogen werden, sollten sie sich in ihrem Verhalten als unwürdig oder unzuverlässig für die Ausübung des ärztlichen Berufes erweisen.

Vergangene Woche hatten Polizei und Ordnungsamt die Praxis von Stefanie L. in Ehrenfeld durchsucht. Die Beamten hatten Hinweise bekommen, dass die Ärztin gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen soll. Den Beamten gegenüber habe sie gesagt, sie werde erst eine Maske tragen, wenn man ihr beweisen könne, dass eine Pandemie herrsche, so die Stadt. Bei einem Test dieser Zeitung stellte L., die auch als Rednerin in der „Querdenken“-Bewegung aktiv ist, zudem ein Masken-Attest ohne medizinische Untersuchung aus und leugnete die Existenz von Viren.

Nicht nur die Bezirksregierung erwägt nun Konsequenzen: Einer Sprecherin zufolge prüft die Ärztekammer die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen die Ärztin. Derzeit sichte die Kammer Hinweise gegen Stefanie L., anschließend bekomme die Ärztin die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. In Fällen wie diesem ist eine Rüge mit Bußgeld möglich. Sollte es zu einem berufsrechtlichen Verfahren kommen, könnte die Geldstrafe deutlich höher ausfallen. Die Handlungsmöglichkeiten der Ärztekammer beschränken sich nicht allein auf Geldstrafen: Als ein Arzt sogenannte Blanko-Atteste gegen die Maskenpflicht auf seine Webseite stellte, musste er auf Geheiß der Ärztekammer Nordrhein beispielsweise eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Lungenarzt: Stefanie L. gefährdet mit ihrem Verhalten Patienten

Für Lungenarzt Michael Barczok ist das Verhalten von Stefanie L. „einfach unärztlich“. Patienten müssten genau untersucht werden, bevor sie ein Masken-Attest bekommen. „Wenn sie zu dem Ergebnis kommt: Dieser Mensch ist wirklich krank, dann ist es ihre Pflicht, den Patienten zu beraten, wie er in der jetzigen Situation überlebt“, so Barczok, der eine Lungenpraxis in Ulm betreibt und Mitglied des Pneumologenverbands ist. Tue sie das nicht, gefährde sie bewusst den Patienten. Ein Masken-Attest sei hierbei keine Lösung. Seit Beginn der Maskenpflicht, sagt Barczok, habe er nur eine Handvoll Masken-Atteste verteilt. Gerade Menschen mit einer schlechten Lungenleistung hätten schließlich ein besonders hohes Risiko, im Falle einer Infektion schwer zu erkranken. Eine chirurgische Maske, so der Lungenarzt, behindere die Atmung praktisch nicht.

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„Selbst Patienten mit einem Sauerstoffgerät haben kein Problem damit, eine chirurgische Maske zu tragen“, stellt Barczok klar. Eine FFP2-Maske könne die Atmung behindern, wenn man sich bewegt. Deshalb empfiehlt er Patienten, die eine eingeschränkte Lungenfunktion haben, beim Laufen eine chirurgische und im Sitzen eine FFP2-Maske zu tragen. Gerade angesichts der Corona-Mutationen seien FFP2-Masken für kranke Menschen „die einzige Lebensversicherung“. Die Schutzwirkung von Masken, so der Arzt, sei durch eine große Reihe an Untersuchungen bewiesen.

Für Barczok gibt es nur zwei Gründe, ein Masken-Attest auszustellen. Zum einen gebe es Menschen, die vor Panik hyperventilieren, wenn sie etwas vor der Nase und dem Mund haben. Die zweite Ausnahme sei, wenn die Masken eine schwere Hautallergie hervorrufen. „Aber das sind extrem seltene Sachen.“ In diesen Fällen seien die Abstandsregeln besonders wichtig.  

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