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DichtheitsprüfungÜberprüfung der Kanalrohre bis 2026

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Eine bewegliche Kamera in einem Abwasserrohr: Die Landesregierung besteht auf der Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre. (Symbolbild)

Köln – Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (SteB) begrüßen das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, nun doch alle Hauseigentümer zur Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserrohre verpflichten zu wollen. "Es ist wichtig, dass diejenigen, die diese Prüfung bereits durchgeführt haben, nicht benachteiligt werden", sagte SteB-Vorstand Otto Schaaf. Nach den Plänen der Regierung sollen Grundstückseigentümer die Untersuchung bis spätestens Ende 2025 vornehmen lassen; nach dem jetzt noch geltenden Gesetz müsste eine Kanalprüfung bis Ende 2015 erfolgt sein.

Für Häuser in Wasserschutzzonen im Kölner Stadtgebiet gelten frühere Fristen. Laut Schaaf haben von den rund 50 000 Hausbesitzern in diesen Zonen bislang 12 000 den Nachweis über eine Dichtheitsprüfung erbracht. Jetzt müsse überlegt werden, wie mit diesen Fristen umgegangen werde.

Die Landesregierung hatte zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung erwogen, nach der die Anschlüsse nur bei einem konkreten Verdacht überprüft werden sollten.

Immer wieder hatten Hauseigentümer und der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein Kritik an der Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung und eventueller Kanalsanierung geäußert, die mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden ist. Vereins-Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes forderte jetzt, das Thema zurückzustellen. Nur bei konkreten Gefährdungen sei eine Überprüfung nach einheitlichen Regeln angemessen.