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Streit mit der StadtKölner will Wohnungen in Bickendorf bauen, darf aber nicht

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Norbert Fischer vor dem Gebäude, das er gerne umbauen würde. 

Bickendorf – Blickt Norbert Fischer auf das einstöckige Verwaltungsgebäude, packt ihn die Wut. Wenn es nach ihm ginge, sollte das Bürogebäude schon längst einen anderen Sinn erfüllen – und 13 Mietparteien als Wohnraum dienen. „Leider hat sich die Stadt dabei quergestellt“, so Fischer. „Sonst hätten wir hier das eingerichtet, was in Köln so dringend gesucht wird: neuen Wohnraum für Familien und Studierende.“

Inhaber einer Autowerkstatt

Seit 2001 ist Fischer schon mit seiner Autowerkstatt „Wittersheim & Fischer“ in einem Innenhof an der Wilhelm-Mauser-Straße ansässig. Seit 2008 gehört ihm das zugehörige Bürogebäude, in dem sich bis 2017 eine Autovermietung befunden hat. Nach deren Auszug musste für die Fläche ein neuer Verwendungszweck her. „Da ich auf die Rente zugehe, wollte ich für meine Altersvorsorge eine sinnvolle Alternative finden. Der Wohnraummangel in Köln hat mich dann auf die Idee gebracht, aus dem niedrigen Verwaltungsgebäude ein Wohnhaus für mehrere Mietparteien zu machen.“ Fischer ließ das Gebäude 2017 sanieren und beauftragte einen Architekten mit den Planungen für den Umbau. „Leider vergeblich“, beklagt er. „Denn der Antrag zur Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde der Stadt Köln wurde abgelehnt.“ Der Grund: Die Wilhelm-Mauser-Straße liege in einem reinen Gewerbegebiet.

Bauantrag wurde abgelehnt

Mit Blick auf die Nachbargebäude ein Affront für Fischer. „Direkt rechts und links überragen mehrstöckige Wohngebäude mein Grundstück“, sagt Fischer. „Die Ablehnung meines Bauantrags konnte ich daher nicht nachvollziehen.“ Allein in der unmittelbaren Nachbarschaft gebe es neun Wohngebäude, so Fischer. „Von einem Gewerbegebiet kann da wohl nicht die Rede sein.“ Das gibt das Stadtplanungsamt auf Anfrage auch zu.

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Jedoch liege das von Fischer geplante Vorhaben im Bereich eines Bebauungsplans, der dort im Wesentlichen ein Gewerbegebiet sehe. „Es befinden sich zwar einige Wohngebäude innerhalb des betreffenden Gebietes, diese waren jedoch bereits vor Aufstellung des Bebauungsplans vorhanden“, so das Amt. „Diese vorhandenen Gebäude genießen daher entsprechenden Bestandsschutz.“

Bestandsschutz für alte Gebäude

Der Bau neuer Wohngebäude sei nicht gestattet, da Emissionen anliegender Gewerbebetriebe das Areal dazu unnutzbar machten. Außerdem könnten sich Gewerbebetriebe bei zusätzlicher Wohnbebauung nicht erweitern – laut Stadtplanungsamt langfristig eine Bedrohung für die Existenz der dortigen Betriebe. Fischer ist empört über die Entscheidung des Amtes. Das Gerichtsverfahren, das er 2018 gegen die Ablehnung seines Antrags vor dem Verwaltungsgericht begonnen hat, hat er in diesem Frühjahr dennoch abgebrochen. „Die Kosten dafür beliefen sich bereits auf 10 000 Euro. Mit den vorangegangenen Kosten der Planung für das neue Gebäude wurde das einfach zu viel“, so Fischer. Um seine Altersvorsorge in Form der Wohneinheiten sieht er sich betrogen. „Ein Urteil stand im Frühjahr noch nicht fest. Und da selbst bei positivem Ausgang die Bauarbeiten Zeit gebraucht hätten, war das für meine Altersvorsorge nicht mehr sinnvoll.

Von der Stadt Köln ist er enttäuscht. „Vor allem bei dem Mangel an Mietwohnungen in unserer Stadt kann ich diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, so Fischer. „Ich hoffe, dass die Stadt in diesem Punkt in Zukunft umdenkt.“

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