Flughafen Köln/BonnFünf Haftbefehle in nicht mal sieben Stunden vollstreckt

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Bundespolizisten patrouillieren am Flughafen Köln/Bonn zu Beginn der Herbstferien (Archivbild).

Bundespolizisten patrouillieren am Flughafen Köln/Bonn zu Beginn der Herbstferien (Archivbild).

Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Co.: Den Beamten der Bundespolizei präsentierte sich am Airport eine bunte Delikt-Palette.

In der Nacht vom 19. auf den 20. April haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in weniger als sieben Stunden fünf Haftbefehle vollstreckt – Schilderung einer Nacht.

  • Urkundenfälschung Gegen 19.30 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen 43-Jährigen, der nach Bergamo fliegen wollte. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen lag jedoch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden (Oberpfalz) vor: Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1586 Euro wegen Urkundenfälschung aus dem vergangenen Jahr nicht bezahlt. Gut für den 43-Jährigen: Ein Freund zahlte die Summe bei einer Polizeiwache ein und ersparte ihm auf diese Weise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen.
  • Fahren ohne Führerschein Gegen 21 Uhr wurden die Beamten erneut fündig. Im Rahmen einer Einreisekontrolle überprüften sie einen bulgarischen Staatsangehörigen, der ebenfalls mit Haftbefehl gesucht wurde: Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte den 22-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein zur Festnahme ausgeschrieben. Er war zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro verurteilt worden, und auch er hatte die Geldstrafe nicht beglichen und musste mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen rechnen. Der 22-Jährige beglich die Summe jedoch vor Ort und konnte die Polizeiwache verlassen.
  • Nicht bezahlte Geldstrafe nach Kennzeichenmissbrauch Keine zehn Minuten, nachdem der Bulgare aufgegriffen worden war, folgte Nummer drei an diesem Abend: Fündig wurden die Beamten während einer Ausreisekontrolle eines Fluges nach Varna. Der überprüfte bulgarische Staatsangehörige wurde durch die Staatsanwaltschaft Hof gesucht. Ihm drohte nach einer Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs im Jahr 2022 nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen: Seine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zuzüglich 96 Euro Verfahrenskosten war offengeblieben. Auch er beglich die Summe, auch er wurde daraufhin wieder von der Dienststelle entlassen.
  • Nicht bezahlte Geldstrafe nach Diebstahl Weniger Glück hatte vier Stunden, gegen 1.35 Uhr ein belgischer Staatsangehöriger, der bei der Einreise aus Istanbul kontrolliert wurde. Als die Beamten einen Fahndungsabgleich durchführten, stießen sie auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Der 44-Jährige war 2020 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt worden. Diese hatte er bisher nicht gezahlt und konnte auch am Flughafen Köln/Bonn die Summe nicht aufbringen. Anders als seine Vorgänger durfte er die Dienststelle nicht verlassen - ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.
  • Nicht bezahlte Geldstrafe nach Urkundenfälschung Keine weitere Stunde später der vorerst letzte Fahndungserfolg der Nacht für die Bundespolizei: Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul stießen die Beamten auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe wegen Urkundenfälschung. Der 39-Jährige beglich die Summe in Höhe von 478,50 Euro jedoch vor Ort – und entging so einer Zehn-Tage-Ersatzfreiheitsstrafe. Der syrische Staatsangehörige konnte seine Reise fortsetzen.

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