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Gewalt bei Anti-Kriegs-ProtestEines von zwei Strafverfahren gegen Polizisten nach Demo in Köln eingestellt

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ARCHIV - 30.08.2025, Nordrhein-Westfalen, Köln: Teilnehmer (hinten) werden bei einem "Anti-Kriegs-Marsch" der Initiative "Rheinmetall Entwaffnen" durch die Polizei eingekesselt.  (zu dpa: «Innenministerium räumt Versäumnisse bei Anti-Kriegs-Demo ein») Foto: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Teilnehmer des „Anti-Kriegs-Marschs“ der Initiative 'Rheinmetall Entwaffnen' werden am 30.8.2025 durch die Polizei eingekesselt. 

Die Polizei war bei der eskalierten Demonstration Ende August unter anderem mit Schlagstöcken gegen Teilnehmer vorgegangen. 

Nach der eskalierten Demo des Bündnisses „Rheinmetall entwaffnen“ am 30. August in Köln ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin in einem Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen einen Polizisten, ein zweites wurde inzwischen eingestellt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu den Ausschreitungen hervor. Hunderte Demonstranten waren bei der Anti-Kriegs-Demonstration in der Innenstadt eingekesselt worden. Dabei hatte die Polizei auch Gewalt gegen Teilnehmer eingesetzt, die wiederum Polizisten mit Faustschlägen, Tritten, Schubsen und Wegdrängen traktiert haben sollen.

In zwei Fällen, die die Polizei auch auf Video dokumentiert hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft Köln gegen bislang nicht identifizierte Beamte – beide Verfahren seien durch die Polizei Köln von Amts wegen eingeleitet worden, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

Im ersten Fall soll eine Bundestagsabgeordnete der Linken, die als parlamentarische Beobachterin der Demo eingesetzt war, von einem Polizisten geschubst worden sein. Diesen Vorwurf hatte die Frau unter anderem im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erhoben. Hierzu dauern die Ermittlungen an. Dass die Kölner Polizei diesen Fall selbst im Nachgang angezeigt hat, „um eine Aufklärung sicherzustellen“, scheine „ein einmaliges Vorgehen“ zu sein, schreibt die Landesregierung. Gleichwohl lägen dem Justizministerium keine Zahlen zu „Selbstanzeigen der Polizei“ vor, weder die Justiz noch die Polizei führten Statistiken darüber.

Im zweiten Fall soll eine Demonstrantin von Polizeibeamten umschlossen und von einem Beamten dreimal ins Gesicht geschlagen worden sein. Die Landesregierung teilt dazu unter Bezug auf die Staatsanwaltschaft mit, das Verfahren sei eingestellt worden, weil ein Beschuldigter nicht habe ermittelt werden können. (ts)