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„Ein Schlag ins Gesicht“Urteil im Kölner Welpen-Prozess sorgt für Entsetzen bei Tierschützerin

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16 Bulldoggenwelpen wurden 2021 in einer Kölner Wohnung sichergestellt

16 Bulldoggenwelpen wurden 2021 in einer Kölner Wohnung sichergestellt

Ende 2021 sind 16 Hundewelpen aus der Wohnung eines Pärchens aus Köln-Kalk gerettet worden. Jetzt stand das Paar vor Gericht.

16 Hundewelpen, abgemagert, krank, zum Teil eingepfercht in eine Katzentransportbox: Birgitt Thiesmann (60) von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ hat die Bilder noch vor Augen. Am Freitag (6. Oktober) war sie extra aus München zu dem Prozess im Kölner Amtsgericht angereist. Express.de berichtete zuerst von dem Prozess.

Dort mussten sich ein 39-Jähriger und seine 40-jährige Lebensgefährtin wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Das Paar erschien ohne Anwalt, dafür nahm ein Dolmetscher auf ihrer Seite Platz. Die beiden sollen Bulldoggenwelpen unter katastrophalen Bedingungen gehalten haben. Die kranken, unterernährten und maximal acht Wochen alten Tiere hatten laut Anklage keinen Zugang zu frischem Wasser und standen in ihrem eigenen Kot.

Zwei verpixelte Menschen sitzen auf der Anklagebank.

Das Kölner Paar hatte 16 Bulldoggenwelpen in ihrer Wohnung gehalten. Jetzt waren sie vor Gericht.

„Der Gestank war unbeschreiblich“, erinnerte sich Tierschützerin Thiesmann. Sie war dabei, als die Welpen im Dezember 2021 in der Wohnung des angeklagten Paares in Köln-Kalk vom Veterinäramt sichergestellt worden waren. Ein Welpe war kurz darauf gestorben.

„Die waren nicht so in einem schlechten Zustand“, behauptete der Angeklagte im Prozess. Die Richterin verwies ihn auf den Probekauf der Tierschützerinnen von „Vier Pfoten“ hin. Diese waren im Internet auf das Paar aus Köln aufmerksam geworden und hatten sich als Kaufinteressentinnen ausgegeben.

Kranke Bulldoggenwelpen im Internet mit falschen Angaben angeboten

Der Angeklagte hatte in mehreren Verkaufsportalen Bulldoggenwelpen für je 1200 Euro angeboten – angeblich geimpft, entwurmt, gechippt. Das dazugestellte Foto zeigte eine Hündin, die ihre Welpen säugt. Allerdings nicht die Welpen, die tatsächlich angeboten wurden. Der Angeklagte behauptete, die Mutter der Welpen sei gestorben.

„Ihre Aussagen sind so was von ausweichend und konturlos!“, sagte die Richterin schließlich zu dem 39-Jährigen und wandte sich an dessen Freundin. Diese wirkte unbeteiligt, fast gelangweilt. „Die Welpen gehörten nicht mir“, erklärte die arbeitslose Frau, die, wie ihr Freund, keinen Beruf erlernt hat. Ihr Partner habe sich um die gekümmert.

Pralle Wurmbäuche, schaumiger Durchfall: Tiere in elendigem Zustand

Die Richterin bat alle zu sich, zeigte Fotos: „Das sind Bilder, wie die Tiere bei Ihnen gefunden wurden – da sagen Sie, die sehen gut aus?“ Anschließend las sie eine amtstierärztliche Stellungnahme vor, in der die Rede von prallen Wurmbäuchen, sehr verschmutzten Ohren und breiigem, schaumigen Durchfall ist.

Das Paar würde keine Kenntnisse in der Welpenhaltung, -pflege sowie -ernährung aufweisen, hieß es weiter. Der Angeklagte gab dann auch zu, dass er keine Ahnung von Hunden hat. Die Richterin: „Damit quälen Sie die Hunde!“ Er habe das Leiden der Tiere billigend in Kauf genommen, um damit wirtschaftlichen Profit zu machen.

Kölner Staatsanwältin: 16 Welpen Leid zugefügt

Richterin und Staatsanwältin sahen die gleiche Schuld bei der angeklagten Frau. „Es ist ihre Wohnung, die Tiere waren in ihrer Wohnung – da muss man sich kümmern“, so die Staatsanwältin an die 40-Jährige gewandt.

In ihrem Plädoyer machte sie dann klar: „Beide Angeklagten sind in jeder Hinsicht, in jedem Punkt der Anklage schuldig.“ 16 Welpen sei Leid zugefügt worden, alle Tiere seien in einem erbarmungswürdigen Zustand gewesen. Die Angeklagte habe die gleiche Verantwortung für sie gehabt, wie ihr angeklagter Partner.

Die Staatsanwältin hielt dem Paar vor, dass das Tierschutzgesetz eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft vorsieht. In dem Fall jedoch, auch, weil die beiden bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, forderte sie eine Geldstrafe von jeweils 80 Tagessätzen á 15 Euro.

Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an. „Allein, wie die Tiere in der Wohnung gehalten wurden, stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar“, erklärte sie in der Begründung. Beide hätten insofern noch Glück, als sie bislang nicht vorbestraft sind. „Ansonsten wäre hier unter anderem an eine Freiheitsstrafe zu denken gewesen“, machte die Richterin deutlich.

Das Paar akzeptierte das Urteil. Tierschützerin Birgitt Thiesmann nicht, sie war geschockt. „Wo ist da die Strafe? 1200 Euro für jeden – das sind zwei verkaufte Welpen“, erklärte sie. „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz. Die verhängte Strafe steht in keinem Verhältnis zu dem unermesslichen Leid der Tiere. Ich bin fassungslos, zumal die Verurteilten während der Verhandlung nicht den Ansatz von Reue zeigten.“ (red)