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Rather SeeNur noch kontrollierter Badespaß

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Illegales Badevergnügen und Strandpartys, wie noch im vergangenen Sommer, sollen am Rather See künftig nicht mehr möglich sein.

Rath-Heumar/Neubrück – Künftig wird es am Rather See keinen freien Zugang und auch kein kostenloses Badevergnügen mehr geben. Das hat die Verwaltung in der Kalker Bezirksvertretung nochmals klargemacht. Schließlich handele es sich nicht um ein öffentliches oder städtisches Gelände – vielmehr befänden sich See und Ufergrundstücke in Privatbesitz. Ein Zugangsrecht für die Öffentlichkeit sei gesetzlich nicht gesichert.

Die Stadt ist finanziell nicht in der Lage, das gesamte Areal zu erwerben. Favorisiert wird von Politik und Verwaltung die Umsetzung eines Investoren-Konzeptes und der Eigentümergemeinschaft um Sprecher Florian von Stein: An einem Teil der ehemaligen Kiesgrube sollen ein Badestrand sowie zwei Wasserskibahnen entstehen. Der übrige Bereich soll dem Naturschutz dienen.

Der Rat muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens öffentliche, private und ökologische Interessen gegeneinander abwägen. Das sei bei dem Projekt geschehen, heißt es. „Die Alternative zu der Planung wäre das vollständige Einzäunen des Geländes, um Verkehrssicherung zu gewährleisten und wilde Mülllager aus Naturschutzgründen zu vermeiden“, sagte Bürgeramtsleiter Michael Eppenich. „Lediglich ein Angelverein könnte den See dann noch nutzen – zur Sicherung der erforderlichen Hegepflicht.“

See ist Naherholungsgebiet

Ausführlich nahm die Verwaltung zu Fragen von Anwohnern und Mitgliedern der im Kalker Naturfreundehaus aktiven Initiative „Rather See frei“ Stellung. Die wollen eine kostenlose Nutzung des Sees und seinen Uferbereichen zu allen Tageszeiten erreichen. Die Initiative plädiert dafür, dass „der See als Naherholungsgebiet für alle Bewohner der von Verkehrslärm geplagten umliegenden Stadtteile nutzbar bleibt."

Bürgeramts-Chef Michael Eppenich teilte mit, dass nach dem Planungskonzept das westliche Seeufer sowohl über die heutige Zufahrt als auch über einen Zugang vom Brück-Rather Steinweg aus zugängig sein werde. Eppenich: „Die in der Anfrage angesprochenen Nutzungen des Geländes zum Schwimmen, Spazierengehen, Joggen oder Grillen sind nicht genehmigt und müssen daher unterbunden werden.“

Baden im "Rather-See" ist gefährlich

Das ungenehmigte Baden stelle für die Schwimmer aufgrund der ungesicherten Böschungen unter der Wasseroberfläche ein großes Risiko dar. Sogar tödliche Unfälle habe es dort bereits gegeben. Ein gesicherter Badebetrieb sei laut Eppenich während der Sommermonate bei entsprechendem Wetter vorgesehen: „Mit dem Investor wird ein Vertrag über einen sozialverträglichen Eintrittspreis angestrebt. Das ist auch eine Vorgabe der politischen Gremien.“

Die Verwaltung geht davon aus, dass der überwachte und damit sichere Badebetrieb von den Anwohnern im Bereich um den Rather See angenommen wird und keine Verdrängung an andere Seen stattfindet – zumal im Höhenfelder See und in den Alberti-Seen („Gremberger Baggerloch“) das Baden untersagt ist.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Badestrandes stehe der westliche und südliche Uferbereich – in Zeiten, in denen die Wasserskianlagen betrieben werden – allen Besuchern offen, und das kostenlos, heißt es. Ob das Gelände auch außerhalb der Betriebszeiten von Badestrand und Wasserskianlagen öffentlich genutzt werden kann, muss noch mit dem Investor abgestimmt werden. Allerdings sei „aus Aufsichts- und Versicherungsgründen sowie zum Schutz der geplanten Anlagen vor Vandalismus nicht zu erwarten, dass das Areal ständig öffentlich zugänglich und nutzbar ist“, teilt die Stadt mit.

Als sicher gilt dagegen, dass Besucher den Rather See auch künftig auf den vorhandenen Wegen oberhalb der Ufer umrunden können: Von der heutigen Zufahrt bis zum Brück-Rather Steinweg soll zusätzlich ein Fußweg entstehen, der jederzeit genutzt werden kann. Michael Eppenich: „Von hier aus ist der See auch während der kostenpflichtigen Öffnungszeiten des Badestrandes erlebbar.“