Frauen gefilmtStaatsanwaltschaft ermittelt nicht zuende – Verfahren eingestellt

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Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.

Köln – Der Prozess um eine Klobürste, die von einem Informatik-Studenten mit einer Videokamera präpariert, auf der Toilette einer Salatbar am Heumarkt immer mal wieder positioniert worden sein soll, ist für die Anklagebehörde unrühmlich zuende gegangen. Letztlich musste das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 750 eingestellt werden, weil die Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben nicht gemacht hatte.

Der Prozess hatte bereits im November 2019 das erste Mal stattgefunden und musste unterbrochen werden, weil in der Anklageschrift die für eine Verurteilung notwendigen Daten nicht korrekt erfasst worden waren. Bei dem 27-jährigen Studenten war damals eine Festplatte mit dutzenden Fotos von Frauen sichergestellt worden, die mit heruntergelassener Hose auf der Toilette hockten.

Beweislage von Staatsanwaltschaft nicht ausermittelt

Die Verteidigung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der bloße Besitz der Fotos keineswegs ein Beweis dafür sei, dass der Student die Fotos auch hergestellt habe. Die Bilder, die die Anklage herangezogen hatte, passten nicht zu dem Datum, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift benannt hatte. Damals hieß es, die Behörde wolle dies nachermitteln.

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Doch im neuen Prozess war davon nicht mehr die Rede. Weil man angesichts der nicht ausermittelten Beweislage dem Studenten die Herstellung der Fotos nicht nachweisen konnte, blieb noch die strafbare Handlung des Speicherns der Bilder. Diesen Straftatbestand hatte die Ermittlungsbehörde bereits in der ersten Anklage schlichtweg unterlassen anzuklagen.

Doch um eine Nachtragsanklage zu erstellen, bedarf es der Zustimmung des Angeklagten. Die dieser selbstredend verweigerte um sich nicht unnötig zu belasten. Also blieb nur noch die Verfahrenseinstellung. Immerhin setzte das Gericht durch, dass die Zahlung der Geldbuße an den Verein „Frauen helfen Frauen“ gehen wird.

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