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StraßenkarnevalStadt Köln plant erneut mit Uniwiese als Ausweichfläche

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt den Sessionsauftakt 2023 auf der Kölner Uniwiese Foto: Martina Goyert

Die Kölner Uniwiese muss auch in Zukunft als Ausweisfläche im Straßenkarneval herhalten.

Die Uniwiese soll nun doch weiter als Ausweichfläche für den Straßenkarneval genutzt werden.

Die Uniwiese wird auch in Zukunft als Ausweichfläche während des Straßenkarnevals genutzt werden, wie die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gab. Konkret geht es um den Bereich zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße am 11. November 2025 und während des Straßenkarnevals 2026. Eigentlich war eine letztmalige Nutzung während des Straßenkarnevals 2025 geplant. Diese Fläche gehört zum Landschaftsschutzgebiet "Innerer Grüngürtel". Um dies zu ermöglichen, hat die Verwaltung die erforderliche Befreiung gemäß Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes beim Beirat der Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Dabei soll die Wiese nur zur Lenkung und Entzerrung der Personenströme dienen, nicht zum Verweilen oder Feiern.

Fläche wird reduziert

Im Vergleich zu den Vorjahren wird die genutzte Fläche reduziert: Am 11. November 2025 soll nur etwa die Hälfte und im Straßenkarneval 2026 lediglich rund ein Drittel der Fläche von 2024 genutzt werden. Der Rasen wird dabei durch Abdeckplatten geschützt, während der nicht genutzte Teil der Wiese eingezäunt wird, um die Grünflächen, Bäume und Tiere zu schützen. Außerdem wird erneut auf Alkoholausschank und Musikbeschallung verzichtet, und das Glasverbot wird von der Stadt Köln weiterhin kontrolliert.

Die Suche nach alternativen Flächen für Feiernde wurde 2024 verstärkt, um eine nachhaltige Entlastung der Uniwiese und des Zülpicher Viertels zu erreichen. Die Erfahrungen vom 11.11.2024 und Straßenkarneval 2025 haben gezeigt, dass die Entdeckung und Erschließung neuer potenziell geeigneter Flächen nicht mehr notwendig ist. Die Teilnutzung der Uniwiese wird weiterhin als sicherste und praktikabelste Lösung betrachtet, um langfristig Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet zu vermeiden. (red)