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Weil er gemobbt wurde23-Jähriger verprügelt aus Frust einen Passanten

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Symbolbild

Köln – „Machen Sie sich durch falsches Verhalten nicht zunichte, was sie sich aufgebaut haben“, gab der Amtsrichter einem 23-Jährigen mit auf den Weg, nachdem er ihn wegen vollendeter sowie versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt hatte. Zuvor hatte der Verteidiger darum gebeten, nicht über 90 Tagessätze hinauszugehen; sonst würde sein Mandant, der eine Ausbildung zum Haustechniker macht, einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommen, den künftige Arbeitgeber in Erfahrung bringen könnten. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro beantragt.

Der 23-Jährige war voll geständig. In der Nacht zum 23. Februar dieses Jahres war er allein in Ehrenfeld unterwegs – und voller Wut, weil er sich von Arbeitskollegen, mit denen er vorher zusammen gewesen war, gemobbt fühlte. In der Widdersdorfer Straße traf er auf einen 43-jährigen Mann, der gerade die Alarmanlage des Firmengeländes, von dem er kam, scharfschalten wollte.

Das Opfer leidet unter psychische Folgen

Provozierend baute sich der 23-Jährige vor ihm auf. Nach kurzem gereiztem Wortwechsel schlug er dem Älteren mit der Faust ins Gesicht; der wehrte sich, indem er ihm eine Computertasche gegen die Schläfe schleuderte. Dann nahm der 43-Jährige aus Angst Reißaus, der Jüngere verfolgte ihn. Vor einem Schaufenster hob er Steine auf und warf sie dem Flüchtenden, von dem er nicht abließ, hinterher, verfehlte ihn jedoch. Zum Schluss stand ein Augenzeuge dem Opfer bei und rief die Polizei.

Als Motiv gab der 23-Jährige vor Gericht an, er habe seine Wut abreagiert. Der Verteidiger sprach von einer „Sondersituation.“ Die Steine, mit denen nicht habe treffen wollen, habe er geworfen, um den anderen zum Anhalten zu bringen, betonte der 23-Jährige. Wozu? Das blieb unklar. Das Opfer sagte im Zeugenstand: „Ich dachte, jetzt ist es vorbei, der schlägt dich tot.“ In einer Ambulanz war seine aufgeplatzte Lippe genäht worden. Schlimmer seien die psychischen Folgen, sagte er. Er habe Angst, das Gelände, auf dem er zwei Firmen betreibt, im Dunklen alleine zu verlassen, schaue sich immer misstrauisch um und lasse die Außenbeleuchtung die ganze Nacht brennen. Als der Angeklagte sich bei ihm entschuldigen wollte, lehnte er dies ab: „Das ist unentschuldbar.“