80.000 Euro erschwindelt35-jähriger Kölner arbeitete Jahre als Anwalt – ohne Studium

Anwalt in Robe (Symbolbild)
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Köln – „Sie haben erkennbar vorhandene Talente nicht zu legalen Zwecken genutzt“, sagte am Mittwoch Ralph Ernst, Vorsitzender am Kölner Landgericht, an Daniel W. gewandt, als er das Urteil der 3. Großen Strafkammer begründete: sieben Jahre und neun Monate Haft wegen Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung und des Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen. In das Strafmaß ist eine frühere Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen.
Jahrelang hatte sich der 35-jährige Erzieher als Rechtsanwalt und promovierter Jurist ausgegeben – ohne jedoch eine Anwaltszulassung oder einen Doktortitel zu haben. Zu Beginn des Prozesses Mitte Dezember behauptete er noch das Gegenteil. Erst allmählich rang er sich zu einem Teilgeständnis durch. Der Vorsitzende sprach von einer „Salamitaktik“: Daniel W. habe immer nur das eingeräumt, was sich ohnehin nicht mehr habe bestreiten lassen. Markus Haupt, einer der beiden Verteidiger, hatte in seinem Plädoyer eingeräumt: „Er war nie Rechtsanwalt, und er hat nie ein Jurastudium abgeschlossen.“
Gesamtschaden von rund 80.000 Euro
Ursprünglich waren 58 Fälle angeklagt, mit einem Gesamtschaden von rund 80.000 Euro; in einigen Anklagepunkten wurde das Verfahren eingestellt. Zu dem, was übrig blieb, bemerkte Ernst, dass es wahrscheinlich nur die „Spitze des Eisbergs“ sei. Über die Jahre vertrat Daniel K. mehrere Mandanten und strich dafür Gebühren ein. „Besonders verwerflich“ nannte es der Vorsitzende, dass der 35-Jährige einer Frau, für die er die gesetzliche Betreuung übernommen hatte, nicht deren Vernehmung vor Gericht erspart habe; er hatte in ihrem Namen, aber zu eigenem Nutzen Darlehen abgeschlossen. Überdies rechnete er mit Rechtsschutzversicherungen erfundene Fälle ab und fälschte Unterschriften.
Daniel W. sei „planvoll“ vorgegangen und voll schuldfähig, sagte Ernst. Eine psychiatrische Sachverständige hatte dem Angeklagten eine „narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung“ attestiert und eine schlechte Prognose gestellt: Er habe einen Hang, weitere Straftaten zu begehen. Seine hohe „emotionale Intelligenz“ habe er genutzt, um andere zu täuschen, sagte Ernst.
Angeklagter sei in einer Rolle gefangen gewesen
Nach den Worten von Verteidiger Haupt war sein Mandant „in einer Rolle gefangen“ gewesen. Anfangs habe sie ihm gefallen, weil sie ihm Aufmerksamkeit verschafft habe,„aber dann wurde es ihm zu viel“. Er habe weitergemacht aus Angst, dass er sonst „alles verlieren“ werde und sich alle von ihm abwenden würden. Die Rechtsanwälte, die mit ihm kooperiert hätten, hätten von seinen Diensten als „Sachbearbeiter“ profitiert, stellten ihn heute aber als „alleinigen Sündenbock“ dar.
Nicht nur eine Amtsrichterin, die Verdacht geschöpft hatte, sondern auch ein früherer Lebensgefährte hatte Anzeige erstattet: Daniel W. habe sich von ihm einen hohen Betrag geliehen und nicht zurückgezahlt. Der Staatsanwalt forderte insgesamt acht Jahre und neun Monate Haft. Die Verteidiger, die sechseinhalb Jahre beantragten, haben Rechtsmittel angekündigt.