Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz705 Menschen haben in Köln ihr Geschlecht ändern lassen

2 min
Ein Aufsteller weist die Richtung zu Unisex-Toiletten.

Weiblich, divers, männlich, keine Eintragung: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihr Geschlecht deutlich einfacher ändern lassen.

Die Stadt Köln zieht nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz Bilanz. Das Standesamt lehnte bislang keine Erklärung ab.

Im ersten Jahr des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) haben 705 Menschen in Köln von dem neuen Recht Gebrauch gemacht und ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das teilte die Stadt Köln mit. Demnach habe das Kölner Standesamt, das für die Änderung des Geschlechtseintrags zuständig ist, keinen Antrag abgelehnt.

247 Menschen änderten ihren Geschlechtseintrag zu „männlich“. 241 von ihnen hatten zuvor „weiblich“ in ihrem Ausweis stehen, sechs „divers“. 202 Personen ließen sich „weiblich“ als neues Geschlecht eintragen, hier waren 200 zuvor offiziell „männlich“ und zwei hatten keine Eintragung im Register stehen.

Zum Geschlecht „divers“ wechselten im ersten Jahr des Selbstbestimmungsgesetzes 144 Menschen. 104 von ihnen waren zuvor als „weiblich“ im Personenstandsregister eingetragen, 40 als „männlich“. Neben der Änderung zu „weiblich“, „männlich“ oder „divers“ kann der Geschlechtseintrag auch aktiv gestrichen werden. Dies taten 112 Personen. 41 standen zuvor als „männlich“ im Register, 71 als „weiblich“.

Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Änderung des Geschlechts

Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit rund einem Jahr in Kraft: Am 1. November 2024 ersetzte es das Transsexuellengesetz. Davor mussten Menschen, die ihr Geschlecht ändern wollten, zwei psychiatrische Gutachten einholen und die Entscheidung eines Gerichts abwarten. Dementsprechend niedrig waren die Zahlen in den vergangenen Jahren: 2022 gab es 28 Geschlechtsänderungen nach dem Transsexuellengesetz, 2023 34 und 2024 23. Nun können Geschlechtseintrag und Vorname, der zum neu eingetragenen Geschlecht passen muss, einfach per Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden.

Die Erklärung muss drei Monate im Voraus angemeldet werden. Im Anschluss entscheidet das Standesamt, ob der Erklärung stattgegeben wird.

Gleich nach Inkrafttreten des SBGG am 1. November 2024 habe es relativ viele Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags gegeben, wie ein Sprecher der Stadt Köln dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitteilte. In den Folgemonaten habe sich die Zahl dann eingependelt.

Änderung des Geschlechts: Vergleichsweise hohe Zahlen in Leipzig

Auch in Berlin war die Zahl der Änderungswünsche direkt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes besonders hoch. 1476 Anmeldungen hatte es dort im November 2024 gegeben, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Mittlerweile haben in der Hauptstadt knapp 2500 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.

In München haben bislang knapp 500 Menschen ein anderes Geschlecht im Register erhalten, in Frankfurt 443 und in Stuttgart 256. Eine in Relation zur Einwohnerzahl hohe Anzahl an Änderungen teilte die Stadt Leipzig mit. Hier wurde 922 Mal das Geschlecht geändert. In Hamburg meldeten sich 1144 Menschen, um ihr Geschlecht ändern zu lassen. (tli)