Der Fall drehte sich um ein Geschehen in der Schaafenstraße, kurz vor dem CSD im Jahr 2022.
Strafprozess in KölnAngriff auf lesbische Frauen vor CSD? Gericht hat eine andere Meinung

Das Geschehen spielt sich kurz vor dem CSD im Jahr 2022 in der Schaafenstraße ab.
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Mit Verfahrenseinstellungen und einem Freispruch endete vor dem Amtsgericht ein Fall, der kurz vor dem CSD im Jahr 2022 für großes Aufsehen gesorgt hatte. Ursprünglich wurde vier Männern vorgeworfen, drei lesbische Frauen vor einem Szeneclub in der Schaafenstraße belästigt und homosexuellenfeindlich beschimpft zu haben. Auch soll es zu Gewalttätigkeiten gekommen sein.
Die Frauen hatten sich vor dem Club geküsst, als einer der Männer sie ansprach. Sinngemäß habe er gefragt, ob er mitmachen dürfe. Eine der Frauen wies ihn zurück: „Verpisst euch.“ Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft geriet der Mann daraufhin in Wut. Er soll die Frauen als „Dreckslesben“ beleidigt und ihnen in derber Sprache zugerufen haben, sie bräuchten mal wieder einen Mann.

Die ursprünglich Angeklagten mit ihren Verteidigern bei einem ersten Prozess im Amtsgericht Köln
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Die Männer hätten sich dann vor den Frauen aufgebaut. Es seien Drohungen ausgesprochen worden, zudem sei eine der Frauen gegen eine Absperrung gestoßen worden. Als deren Lebensgefährtin eingriff, habe einer der Männer sie an den Haaren gepackt und ihr mehrfach wuchtig gegen den Kopf geschlagen. Die Frau erlitt eine Schädelprellung und verlor laut Anklage kurzzeitig das Bewusstsein.
Bereits in einem ersten Prozess hatte die geschädigte Krankenpflegerin ihre Vorwürfe bekräftigt. Sie sei an den Haaren nach unten gezogen worden, anschließend habe sie Schläge auf den Hinterkopf erhalten. „Danach war ich bewusstlos“, erklärte sie. Nach den Geschehnissen habe sie unter Angstzuständen und Panikattacken gelitten und sich zunächst kaum noch in die Öffentlichkeit getraut.
Kölner Verteidiger wiesen die Vorwürfe stets zurück
Verteidiger Markus Haupt hatte eine feindliche Haltung gegenüber homosexuellen Menschen für seinen Mandanten scharf zurückgewiesen. Die Bezeichnung „Dreckslesben“ sei nicht gefallen. Auch Rechtsanwältin Anneke Bohlen, die den Hauptangeklagten vertrat, bestritt bis zuletzt die in der Anklageschrift beschriebenen Schläge. Im Gegenteil: Ihr Mandant sei selbst angegriffen worden.
Dem Mann sei eine Kette vom Hals gerissen und das T-Shirt zerrissen worden, so wurde es im Prozess geschildert. Das sollen auch Zeugen bestätigt haben. Die Anwältin hatte geäußert, ihr Mandant habe lediglich versucht, sich aus dem Griff der Frau zu befreien. Dass er selbst entscheidend zur Eskalation beigetragen hatte, sah der Mann ein. Die Frage, ob er mitmachen dürfe, sei völlig deplatziert gewesen.
Die Lebensgefährtin der Frau hatte sich im Zeugenstand über das Verhalten der Türsteher des Clubs echauffiert: „Die haben uns nicht geholfen und gesagt, wir hätten provoziert.“ Das Amtsgericht hatte nun über das dynamische Geschehen mit womöglich verschiedenen Wahrnehmungen zu urteilen – und kam zu dem Ergebnis, dass sich der ursprüngliche Vorwurf der Körperverletzung nicht bestätigt habe. Das Gericht zog zur Begründung vor allem die glaubhaften Aussagen der unbeteiligten Zeugen heran.
Köln: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Angeklagten
Rechtskräftig ist die Entscheidung des Amtsgerichts aber nicht: Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von 6500 Euro (130 Tagessätze zu je 50 Euro) gefordert und kann Berufung einlegen. Ein weiterer Beschuldigter hatte zuvor einer Einstellung seines Verfahrens gegen eine Geldauflage von 900 Euro an einen gemeinnützigen Verein zugestimmt, um einem möglichen Schuldspruch zu entgehen. Das Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte wurde bereits eingestellt – ohne jegliche Auflagen.
Die Polizei führt Straftaten gesondert, wenn der Verdacht besteht, dass die sexuelle Orientierung der Betroffenen bei der Tat eine Rolle gespielt hat. In solchen Fällen übernimmt der Staatsschutz die Ermittlungen, wie auch in diesem Verfahren. Dabei wird jeweils geprüft, ob sich die Tat gezielt gegen queere Menschen richtete oder ob andere Tatmotive ausschlaggebend waren. Laut Statistik gab es im Jahr 2024 in Köln insgesamt 183 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität gegen queere Menschen. 2023 waren es 156 Verfahren – ein Anstieg von rund 17 Prozent.

