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Schlüssel im Krankenhaus geklautDuo bricht in Kölner Wohnung ein – Flucht vereitelt

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Handschellen (1)

Symbolbild/

Köln-Ehrenfeld – Dank der Hilfe geistesgegenwärtiger Zeugen ist es am Sonntagnachmittag gelungen, ein polizeibekanntes und vorbestraftes Diebesduo auf frischer Tat zu stellen. Wie die Polizei berichtet, waren der 47-jährige Mann und seine 49 Jahre alte Komplizin unmittelbar zuvor mit einem aus dem Krankenhaus gestohlenen Schlüssel in die Ehrenfelder Wohnung einer Seniorin eingedrungen.

Die 85 Jahre alte Kölnerin befand sich zum Tatzeitpunkt als Patientin in einem Ehrenfelder Krankenhaus. Gemeinsam mit ihrer Tochter verließ sie das Zimmer und ließ dabei ihren Ausweis und Schlüssel in einem nicht verschließbaren Nachttisch liegen. Die erfahrenen Diebe nutzten die Situation aus, griffen die Schlüssel und begaben sich sofort zu der Adresse der Frau, die sie auf dem Ausweis gesehen hatten.

Regionalexpress aufgehalten

In der Wohnung an der Venloer Straße wurden die Täter kurz darauf allerdings von der Tochter der Dame überrascht. Das Duo flüchtete aus dem Haus und lief in Richtung des Bahnhofzugangs an der Schönsteinstraße. Die Tochter verfolgte die beiden und rief dabei immer wieder um Hilfe, wodurch Passanten auf die Flüchtenden aufmerksam wurden. Ein 22-Jähriger Mann konnte daraufhin die Diebin stoppen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Ihrem Komplizen gelang es währenddessen, über die Treppe auf das Bahngleis zu flüchten und dort in einen eingefahrenen Regionalexpress zu steigen. Diesen hielt ein weiterer Zeuge (53) jedoch so lange auf, bis hinzugerufene Polizisten den Flüchtigen in der Bahn festnehmen konnten.

Haftbefehl erlassen

Bei ihrer Festnahme hatte die Täterin noch einen Teil des gestohlenen Schmucks in der Handtasche. Beide hatten vergeblich versucht, die Beute auf der Flucht zu entsorgen. Zum Tatvorwurf wollten sie sich nicht äußern und bestanden auf einen Anwalt. Am Montag erließ ein Haftrichter Haftbefehl gegen das Duo – beide sind mehrfach vorbestraft und stehen aktuell unter laufenden Bewährungen. (red)