Prügelei in Kölner ParkFreispruch für Angeklagten, doch er bleibt im Gefängnis

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Mutlu Günal im Landgericht.

Köln – Mit einem Freispruch für einen 42-Jährigen endete am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht das Verfahren um eine blutige Auseinandersetzung im Park in Bocklemünd. Der Geschädigte habe bei seinen Schilderungen im Zeugenstand übertrieben und somit klare Belastungstendenzen gezeigt. 

Zeuge sprach von Attacke mit Machete

Zwar sei der Mann zweifelsfrei Opfer einer Straftat geworden, sagte Richterin Sibylle Grassmann, seine Aussage sei aber insgesamt nicht mehr zu verwerten. Dabei wollte sie ihm keine Falschaussage unterstellen. Möglicherweise habe er eine falsche Wahrnehmung gehabt.

Der Mann hatte angegeben, vergangenen Juni im Park mit einer Machete und einem Baseballschläger attackiert worden zu sein, was sich im Prozess laut Richterin aber nicht erhärtet habe. Die Gegenstände sollen lediglich vor Ort gewesen, aber nicht eingesetzt worden sein.

Streit in Kölner Park entzündete sich an Videoaufzeichnung

Der Angeklagte soll sich daran gestört haben, dass der Zeuge ihn und möglicherweise spielende Kinder mit einer Helmkamera aufgezeichnet habe. Eine Prügelei entstand, auch ein Messer war im Spiel. Verteidiger Mutlu Günal hatte gemutmaßt, dass dies dem Zeugen gehört habe.

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Richter Grassmann wollte daher nicht ausschließen, dass der Angeklagte sich anfangs in einer Notwehrlage befunden habe. Die war nicht mehr gegeben, als sich Bekannte des Beschuldigten einmischten und gemeinsam auf den Fremden einschlugen. Auch Äste kamen zum Einsatz.

Angeklagter bleibt wegen anderer Straftat in Haft

Welchen Anteil der Angeklagte nun an der Tat und den Verletzungen des Zeugen – er erlitt mehrere Platzwunden und eine Fraktur der Augenhöhle – hatte, konnte nicht aufgeklärt werden. Im Ergebnis habe der Beschuldigte freigesprochen werden müssen. Das hatte auch der Staatsanwalt beantragt.

Frei kam der 42-Jährige nach dem Urteil aber nicht. Nachdem er zwischenzeitlich nach Serbien abgeschoben worden war und zunächst unentdeckt wieder in Köln lebte, muss er noch eine alte Haftstrafe wegen versuchten Mordes absitzen, die aus Revierkämpfen in der Zuhälterszene herrührte.

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