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Prozess um Kiosk-Einbruch vertagtDieb klaute Zigaretten und 2000 Euro in Banknoten

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Symbolbild

Köln – Außer Zweifel steht, dass Victor G. in der Nacht zum 13. Mai dieses Jahres in einen Kiosk an der Bismarckstraße eingebrochen ist. Doch welchen Umfang hatte die Beute? Und unter welchen Umständen geschah die Tat? Darum ging es am Montag vor dem Amtsgericht.

Der Vorwurf lautet auf schweren Diebstahl. Die Staatsanwaltschaft legt dem 45-Jährigen zur Last, nicht nur eine größere Menge Zigaretten und 96 Euro Münzgeld gestohlen zu haben, sondern auch ein Portemonnaie mit rund 2000 Euro in Banknoten. Dass er in den Kiosk, der sich im Erdgeschoss eines zur Tatzeit eingerüsteten Hauses befindet, eingestiegen ist, gab Victor G. (Name geändert) zu. Leugnen hätte nichts genutzt, denn er ist auf dem Video der Überwachungskamera zu sehen.

Auf Gerüst gefasst

Der Verteidiger brachte vor, sein Mandant sei betrunken gewesen, überdies habe er Drogen genommen. In diesem Zustand habe er sich von einem Bekannten zu dem Einbruch überreden lassen. Gemeinsam seien sie mit einem Rad zu dem Büdchen gefahren; dabei habe der Bekannte auf dem Gepäckträger gesessen. Victor G. sei dann unter dem Rollladen, der sich leicht habe hochschieben lassen, hindurchgekrochen und habe Kleingeld und Zigaretten eingesteckt.

Unterdessen war der Kioskbetreiber zu Hause automatisch alarmiert worden und hatte die Polizei verständigt. Als sie eintraf, entkam Victor G. nach seiner Darstellung durch ein Loch in der Decke. Doch die Polizisten fassten ihn auf dem Gerüst. Ein Portemonnaie hatte er aber nicht bei sich. Auch nicht der Bekannte, den die Beamten vor dem Haus antrafen; ihm war nichts nachzuweisen.

Gutachten in Auftrag gegeben

Der Kioskinhaber sagte im Zeugenstand, in der Regel habe er um die 2000 Euro in einer Schublade, um gelieferte Zigaretten bezahlen zu können. Der Verteidiger bezweifelte, dass so viel Geld in dem Laden vorhanden war. Zudem hält er den Schaden, den der Zeuge wegen einer zerbrochenen Glasscheibe geltend macht, für drastisch überhöht; die Scheibe sei ohnehin schon eingeschlagen gewesen. Zur spurlos verschwundenen Geldbörse sagte eine Polizistin, Victor G. hätte genug Zeit gehabt, sie zu verstecken.

Der Amtsrichter zeigte sich skeptisch, ob der Angeklagte durch Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig gewesen sein könnte; immerhin sei er in der Lage gewesen, das Fahrrad zu steuern und durch das Loch zu klettern. Nachdem der Verteidiger unter anderem beantragt hatte, einen Zeugen zu Frage der Berauschung zu hören, beschloss das Schöffengericht, ein Gutachten in Auftrag zu geben und vertagte den Prozess. Bei einer Verurteilung muss Victor G., der bereits eine Haftstrafe verbüßt, die Kosten des Gutachtens tragen.