In KölnTochter verklagt Pflegeheim nach Tod der Mutter auf Schadenersatz

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Symbolbild.

Köln – Nachdem die Bewohnerin einer Seniorenresidenz mehrfach nachts aus ihrem Bett gestiegen war und sich verletzt hatte, klagte die Tochter der alten Dame auf Schadenersatz. Das Pflegeheim hätte nicht die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und so letztlich sogar den später eingetretenen Tod der Mutter mitverschuldet. Das Kölner Landgericht entschied nun in dem Fall.

Tochter mit schweren Vorwürfen gegen Pflegeheim 

Die Tochter war der Meinung, das Pflegeheim hätte das Bett der 94-Jährigen tiefer einstellen, Gitter anbringen, die Bewohnerin fixieren oder zumindest engmaschiger kontrollieren können. In einer Nacht im April 2018 war die Seniorin nach Verlassen des Bettes gestürzt und hatte sich eine Platzwunde zugezogen. 

Acht Tage später wurde sie nachts vor dem Balkon im Speisesaal der Einrichtung aufgefunden, wieder war die Frau gestürzt. Bei dem erneuten Sturz hatte die Dame, die auf Pflegegrad V eingestuft war, eine Hirnblutung erlitten und sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen.

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Sie musste operiert werden und war danach in deutlich höherem Maße auf Pflege angewiesen. Der spätere Tod der Mutter sei auf den letzten Sturz zurückzuführen, die Tochter forderte daher auf dem Klageweg 35.000 Euro von dem Träger des Pflegeheims.

Kölner Landgericht: Kein Schadenersatz für Tochter

„Das Landgericht hat die Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines möglichen Pflegefehlers abgewiesen“, teilt Landgerichtssprecherin Michaela Brunssen mit. Die Kölner Richter hatten im Verfahren ein Gutachten eines Pflegesachverständigen eingeholt, der in mündlicher Verhandlung erklärt hatte, dass die Pflegekräfte in dem Heim alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hätten.

Zwei von der Tochter vorgeschlagenen Maßnahmen wären sogar verfehlt gewesen und hätten zu einer großen Gefahr für die an Demenz leidende Bewohnerin werden können.

Gutachter: Fixierung oder Gitter sehr gefährlich

Eine Fixierung könne laut Gutachter zu Strangulationen führen. Außerdem führe die erzwungene Unbeweglichkeit zu einem Muskelabbau, der eine fortschreitende motorische Verunsicherung bedinge und damit die Sturzgefahr sogar noch erhöhe.

Auch angebrachte Bettgitter könnten ebenfalls eine Sturzgefahr erhöhen, weil an Demenz leidende Patienten, denen die Einsicht in die Sinnhaftigkeit der Maßnahme fehle, den Seitenschutz zu überklettern versuchen, was Stürze aus größerer Höhe begünstigen würde. Die Klage der Tochter (Aktenzeichen: 3 O 5/19) wurde daher abgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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