Nach Kündigung während OPArzt und Kölner Klinik beenden Rechtsstreit mit Vergleich

Lesezeit 2 Minuten
MDS-KSTA-2019-06-04-71-148073781 (1)

Das Klinikum Merheim

Köln – Der Streit zwischen dem Neurochirurgen Mohammad Maarouf und seinem Arbeitgeber, den städtischen Kliniken, ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Wie zu erfahren war, hat die Klinik im Rahmen einer richterlichen Mediation sämtliche Vorwürfe gegen den Mediziner zurückgenommen. Wie es weiter hieß, werde Maarouf bis zum 30. Juni des kommenden Jahres in vollem Umfang bezahlt. Er bekomme zudem eine Abfindung und ein positives Zeugnis.

Die Kliniken der Stadt Köln bestätigten die Einigung, wollten sich aber inhaltlich nicht äußern. „Die Parteien haben sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt“, sagte Klinik-Sprecherin Monika Funken dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Über die Inhalte der Abmachung hätten die Parteien Stillschweigen vereinbart. Rolf Bietmann, der Anwalt von Mohammad Maarouf, sagte indes: „Ich freue mich, dass mein Mandant mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist.“ Der Arzt hatte ursprünglich seine unbefristete Weiterbeschäftigung gefordert.

Kölner Arzt: Aus OP-Saal gerufen und fristlos gekündigt

MDS-EXP-2019-09-28-71-152812612

Neurochirurg Mohammad Maarouf (l.) mit seinem Anwalt Rolf Bietmann

Maarouf, Leiter der Abteilung Funktionelle Neurochirurgie und Stereotaxie, war im Juli 2019 aus einem Operationssaal der Klinik in Merheim zum Klinischen Direktor des Krankenhauses gerufen worden – während sein Patient auf dem Tisch lag und alles bereit war für eine Operation. Der Arzt kehrte nicht zurück, weil ihm die Klinik fristlos kündigte. Als Grund warf ihm das Krankenhaus vor, unzulässigerweise Medizinstudenten – teilweise sogar unbeaufsichtigt – bei Operationen eingesetzt zu haben. Sein Anwalt Bietmann hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen.

Strittig war aber vor allem, ob der Termin zu dem Gespräch vorab bereits bekannt war. Nach Angaben der Klinik hatte man dem Arzt eine Einladung per Mail geschickt und ihn aufgefordert, Termine zu verlegen. Der Arzt dagegen gab an, nicht ausreichend über den Termin und seine Dringlichkeit informiert worden zu sein. (chh, dpa)  

KStA abonnieren