Er wird weggesperrtPädophiler Jörg L. scheitert mit Revision gegen Kölner Urteil

Lesezeit 2 Minuten
missbrauch_bergisch_gladbach

Jörg L. mit seinem Verteidiger Udo Klemt beim Prozess im Kölner Landgericht.

Köln/Bergisch Gladbach – Der Horrorvater von Bergisch Gladbach, der seine kleine Tochter dutzende Male missbraucht und dabei gefilmt hat, ist mit dem Versuch gescheitert, das harte Urteil gegen ihn vom Kölner Landgericht abzumildern. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Strafe von zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Jörg L. (43) kommt somit womöglich nie wieder frei.

BGH: Sicherungsverwahrung rechtsfehlerfrei angeordnet

Die Anordnung der Sicherheitsverwahrung durch Richter Christoph Kaufmann, dem Vorsitzenden der 2. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, sei „rechtsfehlerfrei“ erfolgt, wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Ulrich Franke in einem Beschluss feststellte. Jörg L. hatte nach dem Urteil am 6. Oktober vergangenen Jahres Revision gegen die Entscheidung eingelegt.

„Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Angeklagte nach Verbüßung der Haftstrafe grundsätzlich unbefristet weiter in einer besonderen Anstalt verwahrt wird, um die Bevölkerung vor seiner Gefährlichkeit zu schützen“, sagte Jan F. Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts. Allerdings wird mindestens einmal im Jahr geprüft, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.

Richter sprach von manifester Pädophilie

Dass Jörg L. jemals wieder auf freien Fuß gelangen kann, kann zumindest bezweifelt werden. Richter Kaufmann hatte dem Krankenhauspförtner in der Urteilsbegründung eine „manifeste Pädophilie“ bescheinigt und von einem „ungewöhnlich ausgreifenden Streifzug durch den Bereich des Sexualstrafrechts“ gesprochen. „Fürchterliche Taten“, so der Richter, habe Jörg L. begangen.

In Pädophilen-Chatgruppen im Internet hatte der Familienvater Fotos und Videos vom Missbrauch der eigenen Tochter verbreitet. Bei der ersten Tat im Jahr 2017 war das Mädchen erst drei Monate alt. „Sie haben den Maschinenraum für Missbrauch in den Familien angeheizt“, warf Richter Kaufmann dem 43-Jährigen vor, dass er andere Männer motiviert habe, es ihm gleichzutun.

Taten vor Ehefrau und Umfeld verheimlicht

Im Oktober 2019 hatten Ermittler nach einem Hinweis der Staatsanwaltschaft Kassel das Wohnhaus der Familie von Jörg L. durchsucht und auf Festplatten eine erschreckende Datenmenge von drei Terrabyte an Filmen und Fotos sichergestellt. Die Festnahme von Jörg L. zog einen ganzen Rattenschwanz nach sich, gegen viele weitere pädophile Straftäter wurde und wird ermittelt.

„Meine Mandantin ist froh, dass das Verfahren endlich vorbei ist, und sie mit ihrem Leben fortfahren kann“, sagt Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet, die die Ehefrau von Jörg L. im Prozess in Köln vertreten hatte. In einem perfekt organisierten Doppelleben, so hatte es der Richter formuliert, hatte Jörg L. seine abscheulichen Taten vor seiner Frau und seinem gesamten Umfeld verheimlicht.

KStA abonnieren