Kölner AmtsgerichtFC-Hooligan zu zehn Monaten Haft verurteilt

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Es ging es um Beleidigung und einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. (Archivfoto)

Köln – Zu zehn Monaten Haft hat das Amtsgericht am Dienstag einen 21-jährigen Fan des 1. FC Köln verurteilt, der als Hooligan schon zahlreiche Straftaten begangen hat. In das neue Urteil ist eine frühere, achtmonatige Haftstrafe von diesem Januar einbezogen. Diesmal ging es um Beleidigung und einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Beide Vorwürfe räumte Jens H. (Name geändert) ein. Die Beweisaufnahme fand auf Antrag von Verteidiger Ingo Lindemann, dem das Jugendschöffengericht folgte, hinter verschlossenen Türen statt. Die Taten stünden „im Zusammenhang mit einer psychischen Störung“, an der sein Mandant leide, sagte der Anwalt, und Details gingen die Öffentlichkeit nichts an.

Am 18. März dieses Jahres verfolgte Jens H. vom Block S3 des Rhein-Energie-Stadions aus das Heimspiel des FC gegen Bayer 04 Leverkusen. Mit einer weißen Sturmhaube vermummt, gestikulierte er der Anklage zufolge „abschätzig“ in Richtung von Leverkusener Fans. Dann holte er eine Bayer-04-Fahne hervor, präsentierte sie verkehrt herum und zerriss sie. Mit der Vermummung verstieß er gegen das Versammlungsgesetz. Fünf Tage später folgte die Beleidigung von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die auf der Bonner Straße mit einer Geschwindigkeitsmessung beschäftigt waren. Jens H. spuckte gegen eine Scheibe ihres Wagens.

Angeklagter zeigt sich geständig

Zugute hielt das Schöffengericht dem 21-Jährigen, dass er sich „vollumfänglich geständig“ gezeigt und „sich aufrichtig bei Geschädigten der Stadt Köln entschuldigt“ habe, wie die Vorsitzende Meike Schönemann sagte. Gegen ihn sprächen die vielen Vorstrafen und dass er die Taten unter laufender Bewährung und kurz nach der Entlassung aus der Sicherungshaft begangen habe.

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Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne, bleibe einem gesonderten Beschlussverfahren vorbehalten. Es gebe „Anhaltspunkte“, dass sich Jens H. trotz „schädlicher Neigungen“ die Bewährung „durchaus verdienen“ könne. Dafür müsse er sich in den nächsten Monaten straffrei führen, 80 Sozialstunden ableisten, die Behandlung, in der er sich befindet, fortsetzen und, so wie er es geplant hat, im Oktober ein Studium aufnehmen.

Möglicherweise an Fanbus-Attacke beteiligt

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, Jens H. mache auf sie einen „intelligenten Eindruck“. „Ich traue ihm zu, dass er es schaffen kann“, zumal er die „Kontakte“, die Anlass der Straftaten gewesen seien, meiden wolle. Verteidiger Lindemann betonte, sein Mandant arbeite „wirklich an den Problemen“ und wisse: „Das Spiel ist aus.“ Dies gelte auch für die Verbindung zu den „Strukturen“, aus denen die Probleme entstünden, fügte er mit Blick auf die Hooligan-Szene hinzu.

Nicht zur Sprache kam, dass Jens H. zu den 28 Personen gehören soll, die in der Nacht zum 14. August nach der gewaltsamen Attacke auf einen Fanbus von Union Berlin in Bocklemünd vorläufig festgenommen wurden. Gegen den 21-Jährigen werde ermittelt, sagte ein szenekundiger Polizeibeamter am Rande des Prozesses. Sollte Jens H. angeklagt und verurteilt werden, dürfte die mögliche Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung hinfällig sein.

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