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Straßenverkauf an privaten InvestorDurchgangsverbot im Gerling-Quartier?

Lesezeit 2 Minuten

Das Stück Gereonshof zwischen Von-Werth-Straße und Spiesergasse ist nun Privatgrund.

Innenstadt – Ein nächtliches Durchgangsverbot für den Vorzeigeplatz im neuen Gerling-Quartier? Ein Tor, das ein Überqueren des Geländes nach 22 Uhr unmöglich macht? Das befürchten Anwohner des Friesenviertels, nachdem die Stadt die Straße Gereonshof an einen privaten Investor verkaufte.

Während einer Baustellenführung sei bekanntgeworden, dass die Immofinanz-Gruppe eine Abgitterung des ehemaligen Versicherungsareals plane, sagt Marlo Riege, die in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnt. „Wenn dies umgesetzt werden sollte, so haben wir eine »Gated Community« mitten in der Kölner Innenstadt - ein in Deutschland meines Wissens bislang einmaliger Fall.“

„Gated Community“, das ist ein geschlossener Wohnkomplex mit Zugangsbeschränkungen für die Allgemeinheit. Eben das wollten die Politiker im Stadtrat und der Bezirksvertretung Innenstadt verhindern, als sie 2006 über den Bebauungsplan für das Gerling-Gelände abstimmten.

Die Investoren wollen dort ein gehobenes Wohn-, Büro- und Geschäftsviertel errichten. Damit im Zentrum des Quartiers ein attraktiver Platz entstehen kann, hat der Stadtrat die Straße Gereonshof als Verkehrsfläche entwidmet - unter der Bedingung, dass der Platz Fußgängern weiterhin offen stehen muss. Später hat der Stadtrat dann beschlossen, einen Teil der Straße zu verkaufen: Es handelt sich um den etwas mehr als 100 Meter langen Abschnitt zwischen der Von-Werth-Straße und der Spiesergasse.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nahm die Stadt dadurch 226.000 Euro ein. Im Grundbuch sollte ein „Geh- und Leitungsrecht für die Allgemeinheit“ gesichert werden. „Für uns war entscheidend, dass der Gereonshof eine für die Öffentlichkeit begehbare Fläche bleibt“, sagt der Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses, Jörg Frank (Grüne). Angesichts der in Rede stehenden Abgitterung stellt man sich im Rathaus allerdings die Frage, ob das allgemeine Nutzungsrecht tatsächlich in den Grundbuchakten verbrieft ist.