Fall für KarlsruheKölner Mutter nach Ebay-Kleinanzeige fast vergewaltigt und getötet

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Köln – Eine Mutter aus Deutz wollte ein Kinderbett bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufen und wurde fast vergewaltigt und getötet. Ihr Entsetzen war groß, als der Täter vor dem Landgericht Köln lediglich viereinhalb Jahre Gefängnis erhielt und zunächst auf freiem Fuß blieb – auch unter Protest der Staatsanwaltschaft, die Revision einlegte. Der Fall wird daher im Januar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Dem Mann droht nun eine weitaus höhere Strafe.

Der Vorsitzende Richter Helge Eiselt hatte in seiner Urteilsbegründung im April dieses Jahres die Staatsanwältin scharf attackiert, weil diese eine in seinen Augen „zu hohe“ Strafe von sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis für den Angeklagten Dietmar O. (59) gefordert hatte und damit Erwartungen der Öffentlichkeit geschürt habe, die das Gericht nicht erfüllen könnte. Doch genau in diesen Strafbereich könnte es nun gehen, sollten die BGH-Richter das milde Urteil aus Köln kippen.

Täter zahlte 25.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass Richter Eiselt einen in der Hauptverhandlung geschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich nicht als Strafmilderungsgrund hätte ansehen dürfen. Zwar zahlte der Täter 25.000 Euro an sein Opfer – allerdings zu einem Zeitpunkt im Prozess, als noch ein versuchtes Raubgeschehen im Raum stand. Erst später hatte sich die Tat als versuchte schwere sexuelle Nötigung herausgestellt. Der vorhandene Täter-Opfer-Ausgleich sei damit nichtig, da er nicht noch einmal modifiziert worden sei, so die Anklägerbehörde.

Der Milderungsgrund könnte demnach entfallen, die Haftstrafe müsste im Ergebnis höher ausfallen. Die Bundesanwaltschaft hat sich der Revisionsbegründung der Kölner Kollegen angeschlossen. Dietmar O. hatte über seinen Verteidiger Bernhard Scholz erst spät gestanden, bei Ebay gezielt nach Anbieterinnen von Kinderbetten gesucht und in Deutz versucht zu haben, die Mutter (41) von zwei kleinen Kindern sexuell zu attackieren.

Mutter durch Messerstich lebensgefährlich verletzt

Als die Frau sich wehrte, stach der Mann mit einem Messer zu. Passanten, die zufällig am Tatort am Gotenring vorbeikamen, hörten die Schreie der Frau, eilten ins Haus und stoppten den Täter. Das Opfer, das zwischenzeitlich überlegt hatte aus dem Fenster zu springen, wurde lebensgefährlich an der Lunge verletzt, Ärzte führten eine Not-Operation durch.

Ein Gutachter hatte den Mann im damaligen Prozess eine sadistische Neigung und eine hohe Wiederholungsgefahr attestiert; so hatte O. mehrfach Frauen am Telefon sexuell belästigt. Trotzdem ließ ihn der Richter auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, der Täter musste sich aber in psychiatrische Behandlung begeben und jede Woche ein Attest bei Gericht einreichen. Erst bei Rechtskraft eines endgültigen Urteils muss O. die drohende Gefängnisstrafe antreten.

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