Kölner Physiotherapeut vor GerichtSexuelle Belästigung bei der Massage?

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

  • Vor dem Kölner Amtsgericht musste sich ein Physiotherapeut verantworten.
  • Eine Patientin hatte ihn angezeigt. Er habe sie bei einer Massage unsittlich berührt.
  • Für die Frau hatte der Vorfall schlimme Folgen.

Köln – Ein Physiotherapeut aus Köln musste sich am Donnerstag wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann soll eine Patientin während einer Massage unsittlich berührt und laut Anklage der Staatsanwaltschaft dabei gestöhnt haben.

Nach einem Treppensturz hatte die junge Mutter unter Hüftproblemen gelitten, woraufhin ein Orthopäde die Patientin zum Physiotherapeuten überwiesen hatte. An den beiden ersten Terminen sei alles in Ordnung gewesen, berichtete die 38-Jährige im Zeugenstand.

Unterhose ausgezogen

Sie habe Vertrauen zu dem Therapeuten gehabt, so die Zeugin. Beim dritten Termin in der Praxis habe der Mann aber eine Ganzkörpermassage vorgeschlagen, der sie zugestimmt habe. Komisch sei es ihr dabei vorgekommen, dass der Beschuldigte ihr die Unterhose ausgezogen habe.

Mit den Händen sei er dann ihrem Intimbereich mehrfach sehr nahe gekommen, worauf sie interveniert habe. Der Physiotherapeut habe seine Hände dann tatsächlich nicht weiter hochgeschoben, allerdings danach noch ihren Rücken und Po massiert, so die Zeugin.

Sie habe dann klar formuliert, dass der Mann aufhören solle. Der Physiotherapeut habe daraufhin aufgestöhnt, wohl aus Ärger und nicht aus Lustempfinden, wie es noch in der Anklageschrift hieß. „Ich habe mich schmutzig gefühlt, weil ich nicht genau wusste, was da passiert ist.“

Frau erlitt ein Trauma

Sie habe nur noch geweint, sagte die Patientin. Ihr Ehemann habe zu einer Anzeige bei der Polizei geraten. Auch um andere Frauen vor dem Physiotherapeuten zu schützen. Sie habe sich danach bei einer Psychologin in Therapie begeben, um ihr erlebtes Trauma zu verarbeiten.

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Die Staatsanwältin formulierte das Dilemma nach der Zeugenaussage, die relativ vage erschien. Die Beweisaufnahme müsse ergeben, wie weit eine Ganzkörpermassage gehen könne und ob die strafrechtliche Grenze zum sexuellen Missbrauch in diesem Fall bereits erreicht sei.

Aufgeklärt wurde das am Ende nicht. Der Physiotherapeut hatte auf Anraten seines Verteidigers geschwiegen, dem Vernehmen nach bestritt er die Vorwürfe. Mit Zustimmung der Prozessbeteiligten stellte Richterin Irene Schöneseiffen das Verfahren ein; als Auflage muss der Physiotherapeut 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Vorbestraft ist er damit nicht. Zu der Zeugin sagte die Richterin: „Ich wünsche Ihnen alles Gute und, dass Sie das alles vergessen.“

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