Kölner RosenmontagszugWurfgeschoss ließ laut Untersuchung Pferde durchgehen

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Ruhige und gelassene Tiere1

Eine Kutsche steht im Kölner Rosenmontagszug vor einem Tribünenwagen.

Köln – Geschockte Zuschauer, vier Verletzte: Der Vorfall beim jüngsten Kölner Rosenmontagszug im Februar, bei dem Pferde mit einer Kutsche durchgingen, entfachte eine große Diskussion darüber, ob Pferde künftig im Rosenmontagszug verboten werden sollten. Schnell kam aber auch durch Zeugenaussagen die Vermutung auf, die Pferde seien mit Wurfgeschossen attackiert worden und deshalb durchgegangen.

Das Festkomitee Kölner Karneval nahm – unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt – eine eigene Untersuchung vor. „Die Aussagen der Zeugen, die die Polizei befragt hat, decken sich weitgehend mit unseren eigenen Nachforschungen”, sagte Zugleiter Alexander Dieper am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Köln, bei der das Komitee die Entscheidung bekanntgab, dass Pferde auch weiterhin im Kölner Rosenmontagszug mitlaufen können. „Auch wenn keine Täter festgestellt werden konnten, müssen wir davon ausgehen, dass ein Wurfgeschoss ursächlich für das Durchgehen der Pferde und damit auch für die Verletzungen der Zugteilnehmer war.” Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall laufen noch, das Ergebnis soll laut Sprecherin in einem Monat bekanntgegeben werde. 

„Auch wenn der Unfall 2018 durch Fremdwirkung ausgelöst wurde, setzen wir natürlich alles daran, dass Risiko für weitere Vorfälle so weit wie möglich zu minimieren“, so Dieper. Die erweiterten Richtlinien sehen unter anderem vor, die Gesamteinsatzzeiten der Pferde deutlich zu verringern und die Bedingungen zur Fütterung und Betreuung weiter zu verbessern.

Außerdem soll die Lautstärke der Musik auf den Tribünen am Zugweg künftig stärker reguliert werden. Um ein Ausbrechen der Pferde zu vermeiden, sollen Kutschpferde grundsätzlich unmittelbar hinter anderen Großfahrzeugen eingesetzt und der Zugweg an möglicherweise kritischen Stellen durch zusätzliche Gitter schmaler gemacht werden. „Letztlich müssen wir aber festhalten, dass nicht jedes Risiko rund um eine solche Großveranstaltung ausgeschlossen werden kann", betont Dieper. „Gegen kriminelle Handlungen wie das Werfen von Flaschen – egal ob dabei Menschen oder Tiere getroffen werden – sind wir machtlos. Hier können nur Ordnungs- und Sicherheitskräfte eingreifen und für kriminelle Handlungen ist natürlich die Polizei zuständig.”

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