Kommentar zum Kirschbaum-StreitNicht gut Kirschen essen

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Der Kirschbaum im Kleingarten der Klosas ist 50 Jahre alt. 

Bickendorf – Kleingarten – das Wort sagt es eigentlich schon: Hier hat alles klein zu sein. Wehe dem, der etwas höher baut oder wachsen lässt als es erlaubt ist. Gartenzwerge sind zugelassen, groß wachsende Bäume dagegen nicht. Ausnahmen sind kaum vorstellbar, liest man die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum aktuellen Fall der Süßkirsche in Bickendorf. Wenn es um die Kölner Gartenordnung geht, ist mit den Verantwortlichen im Grünflächenamt nicht gut Kirschen essen. Da ist von erheblichen Folgen und Folgekosten die Rede. Sie betreffen die Gartennutzer selbst und das Stadtsäckel auch.

Großes ist nicht gesetzeskonform

Damit nicht genug: Womöglich wäre eine Kleingartenanlage, wo Großes wachsen darf, nicht mehr gesetzeskonform. Das ist ein Übel, das bei der Wurzel gepackt werden muss. Die Ehrenfelder Politiker wollen indes nicht einsehen, dass dies im Sinne einer klimaorientierten Stadtplanung sein soll. Man kann nur hoffen, dass ihr Auftrag an die Stadtverwaltung auch umgesetzt wird. Nämlich, dass der Baum, der – wie man hört – den erholungssuchenden Kleingärtnern bislang viel Freude bereitet hat, bleiben darf. Unstrittig bleibt indes, dass viele Bestimmungen im Bundeskleingartengesetz und in den örtlichen Gartenordnungen sehr vernünftig sind. Wo nur ein Zaun oder eine Hecke Nachbarn voneinander trennt, ist ein gutes Klima schließlich genauso wichtig.

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