Ein internationaler Händler für Friseurbedarf wurde wegen gewerbsmäßigen Schmuggels von Aluminiumfolie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Betrug mit SträhnchenfolieHändler aus Neuss hinterzieht Zollgebühren in Höhe von 750.000 Euro

Festnahme nach Ermittlungen wegen Schmuggels von Aluminiumfolie.
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Wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und der Hinterziehung von Antidumpingzöllen in Höhe von rund 750.000 Euro hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Krefeld am 31. März 2026 einen chinesischen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, zudem wurde eine Bewährungsauflage von 100.000 Euro verhängt.
Dem Urteil vorausgegangen waren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen und der Europäischen Staatsanwaltschaft Köln, die seit Juli 2022 liefen. Bei insgesamt 31 Importen von Aluminiumfolie, die als sogenannte „Strähnchenfolien“ im Friseurbedarf zum Einsatz kommt, sollen die fälligen Antidumpingzölle in Höhe von 35,6 Prozent nicht gezahlt worden sein.
Firma in Myanmar zur Verschleierung gegründet
Um die Zollzahlungen zu umgehen, deklarierte der Angeklagte den Ursprung der Ware beim Import mit Myanmar, obwohl die Produkte tatsächlich aus China stammten. Dafür gründete der Mann eigens eine Firma in Myanmar, die jedoch nur minimale Behandlungen an den Aluminiumfolien durchführte, die den Ursprung nicht änderten. Die involvierten chinesischen Firmen befanden sich ebenfalls größtenteils im Besitz des Angeklagten.
Am 7. März 2023 wurden die Ermittlungen in die offene Phase überführt, es kam zu Durchsuchungen von Geschäfts- und Wohnräumen in Neuss und Willich sowie bei Großabnehmern in mehreren Bundesländern. Im Juli 2024 erhob die Europäische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann, der die Geschäfte faktisch führte, und seine Ehefrau, die als Geschäftsführerin eingetragen war. Das Verfahren gegen die Ehefrau wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung eingelegt haben. (red)
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