Landgericht KölnUrteil im Prozess um versuchten Auftragsmord in Kalk

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Köln – Im langwierigen Prozess um einen versuchten Auftragsmord in Kalk hat das Landgericht am Montag das Urteil verkündet. Auftraggeber Celal G. muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis, und die beiden Komplizen für acht beziehungsweise neun Jahre. Dem Älteren von ihnen, Manuel N., rechnete die 21. Große Strafkammer strafmildernd an, dass er früh den Namen des Auftraggebers preisgegeben und so „Aufklärungshilfe“ geleistet habe, auch wenn man Celal G. ohnehin bald auf die Spur gekommen wäre.
Nur Einschüchterung?
Anlass der Tat war ein verlustreiches Geschäft: Vom Opfer hatte Celal G. für 130.000 Euro vier Luxuswagen gekauft, sie aber nicht erhalten, weil das Finanzamt dazwischengekommen war und die Wagen beschlagnahmt hatte. Vergeblich watete Celal G. auf Rückzahlung. Deshalb beschloss er, Rache zu nehmen.
Die Strafkammer nehme den Angeklagten nicht ab, sie hätten den Mann nicht töten wollen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern. Den Ermittlern hatten die beiden Männer, die den Auftrag gegen Honorar angenommen hatten, gesagt, sie hätten das Opfer zur Rede stellen, ihm Angst machen, es nur anschließen, aber nicht töten wollen. Im Prozess klang dies abgeschwächter.
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Von Einschüchterung „allenfalls mit einer Ohrfeige“ war die Rede, davon – wie Bern die Aussagen zusammenfasste – „schöne Grüße zu bestellen und zur Zahlung aufzufordern“. Was tatsächlich geschah: Vincento L., der jüngere der Männer, schoss hinter dem Evangelischen Krankenhaus Kalk aus nächster Nähe und ohne Ankündigung gezielt durch ein Seitenfenster des Autos, in dem der Fahrer saß und telefonierte. Dieser wurde nur leicht verletzt; eine Kugel verfing sich in seiner Winterjacke.
Als er davonfahren wollte, feuerte Manuel N., der Ältere, mindestens vier Mal hinterher. Die Kammer sieht einen klaren „Tötungsvorsatz“. Dabei stützt sie sich insbesondere auf mitgeschnittene Worte einer Telefonüberwachung, die in anderer Strafsache angeordnet worden war. In Tötungsabsicht habe Celal G. den Komplizen unter anderem Geld für die Anmietung des Tatfahrzeugs und zwei scharfe Pistolen gegeben. Aus gutem Grund hätten die Täter Handschuhe mitgenommen und das Nummernschild ihres Wagens vor der Tat abgeklebt.
Die Verteidigung hatte unter anderem argumentiert, das Opfer, vom dem Celal G. das Geld zurückforderte, umzubringen, hätte keinen Sinn gehabt, denn: „Man schlachtet nicht die Kuh, die man melkt.“ Richter Bern hielt dem entgegen, beim zahlungsunwilligen Opfer sei nichts zu holen, die „Quelle versiegt“ gewesen.

