Kommentar zur KnöllchenvergabeParkregeln müssen transparent sein

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Knöllchen sorgen für Frust - vor allem, wenn gar nicht mit einem zu rechnen war.

Klettenberg – In den Kölner Straßen gibt es zu viele Autos. Da ist es konsequent, dass das nach der Straßenverkehrsordnung eigentlich verbotene Parken auf dem Gehweg nunmehr auch geahndet wird. Ein Anwohner aus Klettenberg wirft der Stadt aber Willkür bei der Knöllchen-Vergabe vor. Unser Kommentar.

Abgestelltes Blech dominiert den öffentlichen Raum und lässt oft keinen Platz für Kinderwagen, Rollatoren oder Fahrräder. Längst sind sich Verkehrsplaner des Problems bewusst. Moderne Verkehrskonzepte räumen dem nicht-motorisierten Bürger mehr Raum ein und drängen den Autoverkehr zurück.

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In einem Rechtsstaat muss aber auch vorhersehbar sein, dass ein bestimmtes Verhalten bestraft wird. Die Verwaltung kann nicht voraussetzen, dass jeder Bürger die Straßenverkehrsordnung so gut kennt, dass er weiß: Parken auf dem Bürgersteig wird nur geduldet, grundsätzlich ist es verboten, auch ohne Beschilderung. Zudem fehlt im Regelwerk ein explizites Verbot.

Maßnahmen vorher ankündigen

Hinzu kommt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung den Ermessensspielraum, den die Ordnungskräfte haben, einschränkt. Gleiches Verhalten müssten sie auch gleich ahnden, also immer, nicht nur manchmal. Besser als nur einige Falschparker zur Verantwortung zu ziehen, wäre es, den Anwohnern des Viertels vorher mitzuteilen, dass man künftig gegen das Parken auf dem Gehweg vorgehen wird – und es dann in jedem Fall auch zu tun. Mit einer besseren Kommunikation könnte man für Verständnis bei den Bürgern sorgen, die sich vielleicht auch über mehr Platz und weniger Blech auf den Straßen ihres Viertels freuen.  

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