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Brisante AudioaufnahmenMord auf Mallorca in Auftrag gegeben? Frau nach Köln ausgeliefert

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Ein Fahrzeug der spanischen Polizei kommt am Landgericht auf Mallorca an. (Archivfoto)

Ein Fahrzeug der spanischen Polizei kommt am Landgericht auf Mallorca an. (Archivfoto)

Die 61-Jährige soll einen Mord in Auftrag gegeben haben. Es liegen brisante Audioaufnahmen vor.

Eine 61 Jahre alte Frau soll einen Mord auf Mallorca in Auftrag gegeben haben. Ein Opfer gab es nicht. Der mutmaßliche Auftragskiller zeigte seine Klientin jedoch bei der Polizei an, nachdem er bezahlt worden war. Der 61-jährigen Polin mit deutschem Pass drohen bis zu 15 Jahre Haft. Das Landgericht auf Mallorca hat sie nun an die Behörden in Köln ausgeliefert.

Die Festnahme der Frau erfolgte nach Behördenangaben in S'Arenal auf Mallorca. Der Fahndungserfolg war ein völliger Zufall. Die 61-Jährige war selbst auf der Polizeiwache an der Playa de Palma vorstellig geworden, um einen Diebstahl anzuzeigen. Bei der Aufnahme ihrer Daten wurde klar, dass ein europäischer Haftbefehl gegen die Deutsche vorlag.

Auftragsmord-Verdacht: Frau wollte Fall auf Mallorca verhandeln

Die Festgenommene soll noch versucht haben, den Fall auf Mallorca verhandeln zu können. Das Gericht lehnte einen Antrag jedoch ab, berichtet die „Mallorca Zeitung“, obwohl die Hintergründe für den vermeintlichen Auftragsmord sich auf Mallorca abspielten. Zudem handelt es sich bei allen Beteiligten in dem Fall um Mallorca-Residenten.

Das Gericht argumentierte dem Bericht zufolge, dass die Angeklagte deutsche Staatsangehörige ist. Zudem sei es auch in Deutschland zu dem Zerwürfnis gekommen, infolgedessen es später zu dem geplanten Mord gekommen war. Die deutschen Behörden in Köln seien besser in der Lage, den Fall zu verhandeln, hieß es.

Brisante Audioaufnahmen – Aus dem Zusammenhang gerissen?

Der „Mallorca Zeitung“ lagen brisante Audioaufnahmen sowohl von der 61-Jährigen als auch von dem vermeintlichen Auftragsmörder vor. Demnach soll die mutmaßliche Auftraggeberin die Zeitung selbst kontaktiert haben.

Der mutmaßliche Auftragsmörder legte unterdessen eine andere Audioaufnahme vor, in der unmissverständlich von einem Mordauftrag gesprochen wird. Die 61-Jährige bestätigte, dass es sich um ihre Stimme handele, das Gespräch sei jedoch aus dem Kontext gerissen.

Wurde die 61-Jährige hereingelegt? Urteil für Ausweisung rechtskräftig

Die Geldüberweisung von 4000 Euro an den Zeugen erklärte die 61-Jährige damit, dass der Mann ihr von einer Krebserkrankung erzählt und sie deswegen um Geld gebeten habe. Nachdem sie gezahlt hatte, wollte sie selbst Anzeige bei der Nationalpolizei stellen. Zu diesem Zeitpunkt lag aber bereits der Haftbefehl gegen sie vor.

Gegen die Ausweisung nach Köln kann sich die Deutsche nicht mehr wehren. Die Entscheidung ist rechtskräftig, die Angeklagte kann keine weitere Berufung mehr einlegen. (jv)