Wutausbruch im Jobcenter Mülheim30-Jähriger beschimpft Angestellte als „Schlampe“

Die Wartezimmer im Jobcenter sind oft voll. (Symbolbild)
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Mülheim – Der Rat des Richters war gut gemeint: „Wenn Behörden nicht schnell genug arbeiten, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen. Aber ausrasten bringt nichts.“ Ari S. (30, Name geändert) nickte beschämt.
Dass ihm im Mülheimer Jobcenter die Nerven durchgegangen waren, als er sich wegen vermeintlicher Untätigkeit der Sachbearbeiterin zu verbalen Entgleisungen hinreißen ließ, tat ihm auf der Anklagebank inzwischen leid: „Ich entschuldige mich tausendmal dafür.“
Kiosk eröffnet
Der gebürtige Iraker war vier Jahre bei Freunden und Bekannten untergekommen, als er endlich im Sommer vergangenen Jahres eine eigene Wohnung beziehen konnte. Für Renovierung und Möblierung hatte er im Jobcenter unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrags ein Darlehen beantragt und nach eigenen Angaben Woche für Woche telefonisch nachgefragt, wann er endlich mit dem Geld rechnen könne.
Der Bescheid ließ jedoch auf sich warten, sodass S., der sich inzwischen mit einem Kiosk selbstständig gemacht hatte, drei Monate nach Antragstellung wutentbrannt persönlich beim Amt vorsprach: „Warum sitzen Sie so lange auf den Akten?“, herrschte er die Sachbearbeiterin an, die angesichts des aggressiven Tons den Sicherheitsbeamten rief.
400 Euro Strafe
Der begleitete den aufgebrachten Antragsteller vor die Tür, im Hinausgehen drohte S. der jungen Frau: „Sie werden hier nicht mehr länger arbeiten“, zeigte ihr den Stinkefinger und bezeichnete sie als „Schlampe“. Anlass genug für die Sachbearbeiterin, S. wegen Beleidigung anzuzeigen.
Als Grund für den nicht erfolgten Bewilligungsbescheid nannte die Sachbearbeiterin im Zeugenstand fehlende Unterlagen, die S. nicht nachgereicht habe. S. konterte: „Komisch nur, dass nur eine Woche nach dem Eklat das Geld auf dem Konto war, ohne dass noch irgendwelche Papiere erforderlich waren.“
Richter und Staatsanwältin zeigten jedenfalls Verständnis für „den mühsamen Umgang mit den Behörden“, allerdings hieß es auch: „Das ist noch lange kein Grund für eine Beleidigung.“ Das Urteil – 40 Tagessätze zu je zehn Euro – entsprach dem Antrag der Anklägerin.