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20 Lauben müssen wegSchock-Nachricht für Kleingärtner in Köln-Longerich

Lesezeit 3 Minuten

Mike Bellon vor der Kleingarten-Anlage An der Ling. Als er seinen Garten abgeben wollte, folgte ein böses Erwachen.

  1. Aufregung im Kleingartenverein An der Ling in Longerich: Mindestens 20 Kleingärtner müssen ihre Lauben abbrechen oder zurückbauen.
  2. Weil sich ein Gartenbesitzer bei der Abgabe seines Schrebergartens nicht mit dem Verein einigen konnte, beraumte dieser eine Prüfung der ganzen Anlage an. Dabei fielen Regelverstöße gegen die Kölner Gartenordnung auf.

Longerich – Beim Longericher Kleingartenverein An der Ling e.V. herrscht Aufregung: Weil sich in etlichen Gärten zu große und/oder zu nah an Nachbargrundstücken stehende Gebäude befinden, haben die betroffenen Gartenbesitzer über den Vereinsvorstand die Aufforderung erhalten, bis spätestens 30. September die nicht regelgerechten Gebäude abzubrechen.

Mindestens 20 Gartenlauben sind hiervon betroffen. Die übrigen, bisher nicht kontrollierten Kleingärtner haben eine Frist bis 31. März 2017 gesetzt bekommen, um etwaige nicht regelkonforme Lauben zu beseitigen.

Streit im Verein löste Prüfung aus

Der 1961 gegründete Verein verfügt über 182 Kleingärten auf 55.000 Quadratmetern Fläche in der Katholikentags-Siedlung; das größere der beiden Areale liegt zwischen Longericher Straße und S-Bahndamm, das kleinere zweite an der Lohmüllerstraße.

Vor einigen Wochen besichtigten Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen diejenigen Parzellen der Gartenanlage, bei denen in den vergangenen drei Jahren die Eigentümer gewechselt hatten – und bei den besagten 20 Lauben gab es Beanstandungen.

Einer der Auslöser für die Kontrolle ist ein Streit des Vereins mit dem Gartenbesitzer Mike Bellon, der seit 2003 eine Parzelle gepachtet hatte, den Verein aber inzwischen verlassen hat.

„Als ich meinen Garten verkaufen wollte, meinte der Wertgutachter des Kleingärtner-Verbands Köln, dass ich den Anbau an meiner Laube abbrechen müsse, da er zu nah an der Grenze stehe“, so Bellon. Ein Bestandsschutz durch die alte Baugenehmigung des Vorbesitzers aus den 1970er Jahren griff wegen des Pächter-Wechsels nicht mehr. Auf seinen Hinweis, dass etliche andere Lauben der Anlage schließlich ebenso wenig den Regeln entsprächen und gleiches Recht für alle gelten müsse, entschlossen sich Kleingärtner-Verband und Stadt letztlich zu der Begehung; mit den geschilderten Konsequenzen.

„Mir tun die Familien sehr Leid, die ein solches Grundstück eben erst erworben hatten und nun beginnen müssen abzubrechen“, findet Bellon. Der Vorsitzende des Vereins An der Ling war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Regeln der Kölner Gartenordnung

„In der Kölner Gartenordnung ist geregelt, dass man mit Gebäuden auf Grundstücken innerhalb der Gartenanlage auf 1,50 Meter Abstand zum Nachbarn heruntergehen kann; die müssen dann aber auch eingehalten werden“, erläutert Michael Franssen, der Geschäftsführer des Kreisverbands Kölner Kleingärtner. „Das genau ist aber in Longerich nicht passiert. Da wurde etwa mal schnell ein Gerätehaus direkt an die Grenze gebaut. Die Gebäude dort liegen zum Teil nur Zentimeter auseinander.“

Als Dachverband, dem alle 115 Kölner Kleingarten-Vereine mit 190 Anlagen und rund 13.000 einzelnen Parzellen angehören, könne man nicht permanent überall kontrollieren. „Deshalb haben wir die einzelnen Vereinsvorstände damit beauftragt, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Und findet ein Pächterwechsel statt, achten wir natürlich besonders darauf, dass nicht regelgerechte Bauten abgebrochen werden.“

Dabei gehe man mit Augenmaß vor und versuche, kleine Überschreitungen einvernehmlich zu regeln. „In Longerich ist es jedoch eskaliert; da sah sich die Stadt genötigt, eine genaue Begehung zu machen.“

Der Verein habe in der Vergangenheit zu wenig darauf geachtet, dass die Aufbauten in den Gärten regelgerecht seien, schätzt Franssen. Die Angelegenheit könnte auch noch weitere Vereine betreffen, sollten deren Vorstände nach dem Longericher Fall genauer hinschauen.

Die Kleingarten-Nutzung erfordere Regeln, betont Joachim Bauer, der stellvertretende Leiter des Grünflächenamtes. „Wir sind erpicht, zumindest beim Pächterwechsel darauf zu achten, dass alles seine Richtigkeit hat. Das ist ähnlich wie zur Wohnungs-Übergabe bei einem Mieterwechsel.“

Schließlich sei auch die städtische Pacht für Kleingärtner äußerst günstig – rund 300 Euro jährlich für 300 Quadratmeter Garten. „Wenn es schon so ein Privileg gibt, muss man sich auch an Regeln halten. Und die hat jeder Gärtner letztlich im Pachtvertrag unterschrieben.“ Es sei Sache des Vereins, Missstände bei den jährlichen Garten-Begehungen anzusprechen; sonst bestehe die Gefahr, dass sie sich auf der Anlage einbürgerten.