Mit Bundesmitteln aus der sogenannten Sportmilliarde könnte die marode Sportanlage in Porz-Finkenberg endlich saniert werden.
„Sportmilliarde“ des BundesFördermittel könnten Sanierung der Sportanlage Finkenberg ermöglichen

Die Sportanlage Stresemannstraße in Finkenberg.
Copyright: René Denzer
Mit Geldern aus der sogenannten Sportmilliarde des Bundes sollen Kölner Projekte umgesetzt werden. Mit einer Dringlichkeitsentscheidung haben Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester und ein Ratsmitglied einen Tag vor Ablauf der Frist den Weg dafür freigemacht, dass die Stadt Fördermittel beantragen kann.
Die Stadtverwaltung hat elf möglicherweise förderfähige Projekte ausgemacht, deren Gesamtkosten auf rund 30 Millionen Euro prognostiziert werden. Unter den elf Projekten befindet sich auch die Sanierung der Sportanlage an der Lise-Meitner-Gesamtschule an der Stresemannstraße in Finkenberg.
Förderung hilft, Stadt finanziell zu entlasten
„Dass es gelungen ist, die Interessenbekundung noch fristgerecht einzureichen, ist ein wichtiges Signal für Porz“, findet Bettina Jureck, SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksvertretung (BV) Porz. „Gerade in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf benötigen wir moderne, gut ausgestattete Sportanlagen. Eine Bundesförderung würde uns die Chance geben, notwendige Investitionen endlich umzusetzen und gleichzeitig die Stadt finanziell zu entlasten.“
Von einer gut ausgestatteten Sportanlage ist der Platz an der Stresemannstraße weit entfernt. Der Boden ist teilweise vermoost, Wurzeln von Büschen brechen den Belag auf und die Technik der Lichtanlage ist veraltet. Auch handelt es sich bei der Anlage, die 1979 errichtet wurde, um einen umgangssprachlichen Ascheplatz. Der für den Stadtteil enorm wichtig sei, betont SPD-Bezirksvertreterin Jutta Komorowski. „Die Sportanlage Stresemannstraße ist für Schulen, Vereine und viele Familien in Finkenberg unverzichtbar.“ Deswegen müssen zeitgemäße, sichere und attraktive Bedingungen für den Sport vor Ort geschaffen werden. Damit würde der soziale Zusammenhalt im Quartier gestärkt.
Themen sollen schneller auf Wiedervorlage
Finkenberg darf nicht zu kurz kommen, findet Jörg Stegemann, Vorsitzender der Fraktion aus Grünen und Volt. Wenn nun Fördermittel helfen können, dass sich die Situation vor Ort verbessert, „begrüße ich das auf jeden Fall“. Öffentliche Gelder nach Finkenberg zu holen, sei gut, findet auch Fraktionschef Werner Marx. Die Sanierung der Sportanlage ist schließlich schon lange ein Thema. „Da sind Fördergelder natürlich willkommen“, so Marx. Allerdings versteht er nicht, weswegen die Fördermöglichkeiten erst kurz vor knapp beantragt werden. „Die Verwaltung soll das nicht immer so sportlich sehen“, sagt er mit einem Augenzwinkern. Auch, wenn sich die Verwaltung vielleicht abstimmen muss, „solche Themen schneller auf Wiedervorlage zu legen, sollte doch möglich sein“.
Anfang vergangenen Jahres hatte die BV Porz auf Antrag der SPD den Stadtrat aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel für die Sportplatzsanierung im Haushalt 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung hatte damals in Sachen Sanierung Bezug auf die Vorlage der Verwaltung aus dem Jahr 2019 genommen. Die war einstimmig in der Bezirksvertretung und im Sportausschuss beschlossen worden.
„Zugesagt war zum damaligen Zeitpunkt die direkte Umsetzung nach der Instandsetzung des Platzes an der Humboldtstraße“, hatten es die Sozialdemokraten in ihrem Antrag formuliert. Allerdings war der Schule seitens des Sportamtes bereits mitgeteilt worden, dass die seit vielen Jahren und für 2026 zugesagte Sanierung der gesamten Außensportanlage aus finanziellen Gründen für weitere Jahre aufgeschoben werden soll. Mit möglichen Fördermitteln des Bundes könnte dies schneller geschehen.
Für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ hat der Deutsche Bundestag im Herbst 2025 Mittel bereitgestellt. Unterstützt werden sollen Projekte von Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen. Der Bundesanteil liegt zwischen 250.000 Euro und maximal acht Millionen Euro und kann bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Der kommunale Eigenanteil liegt bei mindestens 55 Prozent.

