Prozess in KölnEx-Freundin samt Familie mit Tod bedroht

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Symbolbild

Köln – Körperverletzung, Bedrohung, Nachstellung und ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz – wegen einer Serie von Taten, ist am Montag ein 32-jähriger Mann vom Amtsgericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Als Auflage muss er 2000 Euro an den Weißen Ring zahlen, eine Hilfsorganisation für Opfer von Verbrechen.

Das Opfer, um das es in dieser Verhandlung ging, war die frühere Lebensgefährtin des Manes. Er konnte auch dann nicht von ihr lassen, als sie sich definitiv von ihm getrennt und eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, die es ihm verbot, sich ihr zu nähern oder auf andere Weise Kontakt zu ihr zu suchen. „Es wird eine extreme Beziehung gewesen sein“, sagte der Amtsrichter in der Urteilsbegründung, „aber eine solche Beziehung gibt Ihnen nicht das Recht, Straftaten zu begehen.“

In weitem Umfang hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Sie beziehen sich auf die Zeit von Ende 2016 bis September 2018. Als die Spannungen zugenommen hatten, drohte der Mann seiner Freundin mit Kurznachrichten, er werde sie „abstechen“ und ihr ganze Familie umbringen; später schrieb er ihr, sie sei „eine tote Schlampe“. In einer Nacht wurde er so gewalttätig, dass sie unter anderem eine Schädelprellung und eine Verletzung des Sprunggelenks davontrug und stationär behandelt werden musste. Trotzdem ließ sie später offenbar wieder eine Annäherung zu, ohne aber die Beziehung wiederaufnehmen zu wollen. Der Mann verstand es falsch. „Ich war so verliebt. Ich war verzweifelt und hatte Angst, sie zu verlieren“, erklärte er sein Verhalten, das zur Strafanzeige führte.

80 bis 90 Anrufe am Tag

Er lauerte ihr wiederholt an ihrer Wohnanschrift auf oder begleitete sie gegen ihren Willen im Bus zur Arbeit; und es konnte vorkommen, das er 80 bis 90 Mal am Tag versuchte, sie telefonisch zu erreichen, privat und auch am Arbeitsplatz. Nachdem er noch einmal handgreiflich geworden war und sie mit Anrufen belästigt hatte, ging sie im August 2018 zum Amtsgericht und erwirkte jene Verfügung. Es dauerte nur wenige Wochen, das stand er wieder vor ihrem Wohnhaus und klingelte. Deswegen war auch ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz angeklagt.

„Es tut mit wahnsinnig Leid, dass es so weit gekommen ist“, zeigte sich der Angeklagte reuig, fügte allerdings hinzu, seine Ex-Freundin trage eine Mitschuld. Sie sei um beleidigende Äußerungen nicht verlegen gewesen, außerdem habe sie sein Verhalten provoziert: „Mal wollte sie, mal wollte sie nicht. Ich wusste nicht, was Sache ist.“ Inzwischen lebt er nicht mehr in Köln. Und er hat eine neue Freundin.

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