Prozess in KölnSpanner filmt nackte Kundin im Solarium - 1000 Euro Geldstrafe

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Symbolbild

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Köln – Als der Notruf bei der Polizei einging, war die Stimme am anderen Ende nur bruchstückhaft  zu verstehen. Eine junge Frau bat flehenlich um Hilfe -  im Flüsterton und das hatte seinen guten Grund: Vanessa S. (25) lag im Januar 2014 unbekleidet unter der Sonnenbank eines Sonnenstudios und war dabei heimlich gefilmt worden. 

Um den unbekannten Täter nicht auf sich aufmerksam zu machen, hatte sie noch vom Tatort aus mit nahezu tonloser Stimme den Notruf der Polizei gewählt. „Ich war in Panik und wusste gar nicht, was ich tun sollte“, erinnerte sich die Telekommunikations-Fachfrau an die Situation, die ihr auch heute noch wie ein Albtraum vorkommt.

Handy baumelte herunter

Sie ist regelmäßige Sonnenbank-Benutzerin, hatte es sich damals gerade mal zehn Minuten  mit dem Handy in der Hand auf der Liege gemütlich gemacht und mit einer Freundin Kurznachrichten geschrieben, als sie plötzlich am Fußende der Bank ein Handy baumeln sah, dass von der Nachbarkabine an einem Kabel heruntergelassen wurde und offensichtlich in Betrieb war. „Ich habe gemerkt, dass ich auf jeden Fall beobachtet wurde“, erinnerte S. das Geschehen.  Geistesgegenwärtig hielt die junge Frau ihr Handy hoch und filmte das ihr zunächst unwirklich vorkommende Szenario.

„Ich war wie erstarrt. Aber um zu sichern, was mir da widerfuhr, habe ich sofort mein Handy gezückt und draufgehalten“, erklärte sie im Prozess ihre damalige Reaktion. Als das Handy schließlich nach drei Minuten wie von Geisterhand wieder hochgezogen wurde, hatte sie erst ihre Schwiegermutter und danach die Polizei alarmiert.

„Es war eine Dummheit“

Danach zog sie sich in Windeseile an und verließ scheinbar seelenruhig verließ  das Studio, begleitet von der Angst „wer weiß, was jetzt noch passiert mit mir“.  In der Nähe des Eingangs  wartete sie auf die Beamten, die den Mann an der Rezeption - er war der Einzige, der zum Zeitpunkt des Geschehens im Laden war -  sogleich festnahm und sein Handy beschlagnahmte. Der 53-jährige Frührentner gab sofort alles zu und erklärte jetzt im Prozess zum Motiv: „Es war eine Dummheit. Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Groß gedacht hab ich mir dabei nix.“

Offensichtlich wurde im Prozess, dass er wohl nicht zum ersten Mal derartige Videos gefilmt hatte. Denn die Aufnahmen, die er damals von Vanessa S. gemacht hatte, waren nicht die einzigen, die von den Ermittlern auf dem Handy sichergestellt wurden.

Die Staatsanwältin hatte wegen der unbefugten Bildaufnahmen und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ eine Geldstrafe von 1500 Euro gefordert. Der Richter zeigte angesichts des Geständnisses Milde und beließ es bei 1000 Euro. Zur Begründung führte er an, der Frührentner habe nur eine geringe Rente und sei als hundert Prozent Schwerbehinderter auf teure Medikamente angewiesen.

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