Prozess in KölnParfümdieb soll dauerhaft in die Klinik

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Das Justizzentrum in Köln

Köln – Der räuberische Diebstahl einer Flasche Parfüm hat Martin G. vor Gericht gebracht. Am Montag hat vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen den 48-Jährigen begonnen, dem außerdem vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Amtsträger und Beleidigung zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an Schizophrenie erkrankt ist und nicht schuldfähig war, als er die mutmaßlichen Taten beging. Sie hat beantragt, ihn in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Die Vorwürfe der Anklage, ergänzt um Zeugenaussagen vom Montag, lassen sich so zusammenfassen: Am späten Nachmittag des 9. Januar dieses Jahres stahl Martin G., der keinen festen Wohnsitz hat, in einer Parfümerie in der Schildergasse eine Flasche Duftwasser der Marke Gucci. Eine Verkäuferin lief ihm hinterher auf die Straße. Ein 48-jähriger Passant, der auf ihre Rufe aufmerksam geworden war, stellte Martin G. (Name geändert) ein Bein, brachte ihn so zu Boden und hielt ihn fest. Der trat und schlug um sich, traf den Passanten, dem das Handy hinfiel, am Oberschenkel und brüllte Beleidigungen wie „Kinderficker“. Ein anderer Passant „ging dazwischen“, wie er im Zeugenstand sagte, und „bekam eine Faust ins Gesicht“ – an den Hinterkopf, heißt es allerdings in der Anklage. Mittlerweile hatte sich eine Menschentraube gebildet. Nun schritten zwei Polizisten in Zivil ein, die vom Neumarkt kamen und ihre Dienstausweise vorzeigten. Auch sie bekamen Beleidigungen zu hören. Sie drängten Martin G. gegen eine Tanne, die von der Weihnachtszeit übrig geblieben war, brachen seinen Widerstand und legten ihm Handfesseln an.

Zeuge will Schadenersatz

Martin G., behutsam von seiner Verteidigerin Funda Bicakoglu geführt, äußerte sich zunächst nur zur Person. Mit 21 Jahren, nach dem Konsum von Ecstasy, sei er zum ersten Mal „durchgedreht“, sagte er. Auch andere Drogen habe er in all den Jahren zu sich genommen. Mehrere Aufenthalte in Gefängnissen und in der Psychiatrie hat er hinter sich; seit Mai ist er wieder in einer Klinik untergebracht.

Der Zeuge, der ihn als Erster festgehalten hatte, zeigte kein Verständnis für die Verfassung des Beschuldigten. Mit einem so genannten Adhäsionsantrag wollte er Schadenersatz geltend machen. Das Display seines Handys, seine Hose und sein T-Shirt seien beschädigt worden. Die Vorsitzende Richterin erklärte ihm, zum einen sei Martin G. schuldunfähig, zum anderen bei ihm „finanziell nichts zu holen“. Verärgert erwiderte der Zeuge: „Geht man in der Psychiatrie nicht arbeiten? Werfen die die ganze Zeit Pillen ein und chillen?“ Offensichtlich fühlte er sich für sein Einschreiten auch noch bestraft. „Man lernt aus seinen Fehlern“, schickte er bitter hinterher.

Für den Prozess sind drei Verhandlungstage vorgesehen.

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