Für Köln und NRWDas sind die neuen Quarantäne-Regeln im Überblick

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«Sie müssen in Quarantäne». Was ist zu tun, wenn die Corona-App sich meldet?

Köln – Bund und Länder haben sich bei einem Treffen am Freitag auf neue Isolations- und Quarantäneregeln geeinigt.

Zuletzt war die Sorge groß, dass es bei weiter steigenden Fallzahlen aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante zu Personalengpässen beispielsweise im Gesundheitswesen kommen könnte.

Bisher wurde jedoch kaum deutlich gemacht, zu welchem Zeitpunkt die neuen Regeln in Kraft treten. Im gemeinsamen Beschluss vom Freitag findet sich lediglich der Hinweis, dass „Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen“ werden.

In Nordrhein-Westfalen treten diese Regelungen offiziell erst mit einer neuen Verordnung in Kraft. Spätestens am Mittwoch will die Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlichen, die die aktuellen Beschlüsse umsetzen soll.

Neue Quarantäne-Regeln in NRW für Kontaktpersonen

  • Kontaktpersonen, die bereits eine
  • Kontaktpersonen, die

Neue Quarantäne-Regeln in NRW für Infizierte

  • Für Infizierte soll ebenfalls die verkürzte Quarantäne-Zeit von
  • Für Personal im Gesundheitswesen und in der Pflegebranche ist ein PCR-Test zur Freitestung vorgeschrieben. Voraussetzung: Die Infizierten müssen zuvor

Ob es weiterreichende Regelungen für Berufstätige in der Grundversorgung - Polizei, Energie, Verkehr oder Wasserversorgung - gibt, wird in dem Bund-Länder-Beschluss offengelassen.

Verwirrung um neue Quarantäne-Regeln

Viele Gesundheitsämter berichteten am Wochenende von Beschwerden aufgrund großer Verwirrung über die Einhaltung und Veränderung der Quarantäne-Regeln.

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Einige Landkreise haben daher beschlossen, die neuen Quarantänefristen und Regelungen zum Freitesten direkt umzusetzen. Beispielsweise können Infizierte und Kontaktpersonen im Rhein-Kreis Neuss ein negatives Testergebnis online einreichen, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Die PCR-Tests müssen jedoch voraussichtlich aus eigener Tasche bezahlt werden.

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