Risse in Ehrenfelder DenkmalEinsturzgefährdetes Haus soll erhalten bleiben

Die Sicherungskonstruktion am Haus Hansemannstraße 2
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- Stadtkonservator fordert Gutachten zum Zustand des Baudenkmals
Köln-Ehrenfeld – Das einsturzgefährdete Haus in der Hansemannstraße 2 soll nach Möglichkeit erhalten werden. Dafür plädiert Kölns oberster Denkmalpfleger, Stadtkonservator Thomas Werner. Das um das Jahr 1870 erbaute Haus weist nach Absackungen unter dem Fundament vom Keller bis zum Dach große Risse auf. Der Eigentümer des Hauses, ein Tochterunternehmen der Immobiliengruppe WvM, die auf dem Nachbargrundstück Ausschachtungsarbeiten für eine Wohnanlage vornehmen lässt, hatte vor drei Wochen eine Abbruchgenehmigung beantragt.

Setzrisse an der Außenwand des Hauses Hansemannstraße 14
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Darüber sei jedoch noch nicht entschieden, bekräftigten Rainer Straub, Leiter des Bauaufsichtsamtes, und Thomas Werner in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Der Stadtkonservator erläuterte, dass eine Abbruchgenehmigung erteilt werden müsse, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dagegen sprächen. Der Denkmalschutz sei eine solche Vorschrift. „Wir wollen retten, was zu retten ist“, betonte der Leiter des Amts für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Er habe die Absicht, einen Gutachter zu beauftragen, der die Statik und die Möglichkeiten eines Erhalts – komplett oder teilweise – prüft. „Das wollen wir auf keinen Fall dem Bauherren überlassen“, schob Werner nach. Die, so Werner, „Ultima Ratio“, also der letzte Lösungsweg, sei ein Abguss der Fassade, anhand dessen die äußere Anmutung des Gebäudes rekonstruiert werden könne.
Ein tief sitzendes Misstrauen gegenüber dem Immobilienunternehmen ließen die Bezirksvertreter erkennen. Martin Berg, Fraktionsvorsitzender der CDU, berichtete, dass im Viertel schon seit längerem gemutmaßt werde, der Bauherr habe „das Haus immer schon loswerden wollen“. Ralf Klemm von den Grünen äußerte die Befürchtung vor einer „rausgestreckten Zunge“ des Bauherren, sollte der sich im Nachhinein „bereichern“, wenn er das Haus abbrechen lässt und sein geplantes Bauprojekt um das freigewordene Grundstück erweitere. Berndt Petri, Vorsitzender der Linksfraktion, zog eine Parallele zum mysteriösen Verschwinden des Metallgitterzauns am ehemaligen Herbol-Werk in Bickendorf und meinte süffisant: „Dort verschwindet ein Zaun, hier verschwindet ein Haus.“
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Petra Bossinger, SPD-Fraktionsvorsitzende, sagte: „Wer hier bauen will, muss den Menschen auch etwas zurückgeben und kann sich nicht ganz die Taschen voll machen.“ Die Sozialdemokraten beantragten, dass die Verwaltung prüfen möge, ob eine Baugenehmigung für das Grundstück Hansemannstraße 2 – instand gesetzt oder wiederaufgebaut – nur unter der Auflage erteilt werden könne, dass dort ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden.
In der Sitzung wurden weitere offene Fragen zum Bauprojekt in der Hansemannstraße beantwortet. Die Liste hatte die Fraktion Die Linke gestellt. Leer stand das später beschädigte Haus seit dem 27. Juni 2016. Dies sei in einem Abbruchantrag für das Hinterhaus angegeben worden. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes datiere die letzte Abmeldung eines Bewohners vom 1. August 2016. Für das nicht unterkellerte Hofgebäude hinter dem Haus wurde am 6. Februar 2018 die Abbruchgenehmigung erteilt. Laut Verwaltung war der Abbruch dieses Gebäudes bereits abgeschlossen. Er sei nicht die Ursache für die am 28. März eingetretene Absackung des Vorderhauses. Für das Vorderhaus sei der Abbruchantrag am 18. Mai gestellt worden.
Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte der Projektleiter des Immobilienunternehmens WvM, Christoph Keilbar, dass der Schaden eingetreten sei, als man das Gebäude unterfangen wollte. Zuvor seien statische Untersuchungen erfolgt. Die Bauaufsicht bestätigte, dass eine geprüfte statische Berechnung zur Unterfangung vorgelegen habe. Auch seien vor Beginn der Unterfangung im Gebäude Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden in Form von Rückverankerungen im Bereich der Gewölbedecke des Kellers.
Standsicherheit nicht gefährdet
Seitens der Verwaltung wird als Ursache für den Schaden vermutet, dass entweder der Boden oder der bereits eingebrachte Beton zur Unterfangung nicht ausreichend fest gewesen seien – möglicherweise auch beides.
Der Schaden sei laut Untersuchungen, die WvM in Auftrag gegeben habe, so schwer, dass der Abbruch des Gebäudes beantragt wurde. Das Bauprojekt auf dem Nebengrundstück mit 39 Wohnungen und einer Tiefgarage solle wie geplant ausgeführt werden. Es werde nicht auf das rechts vom Baugrundstück befindliche Areal Hansemannstraße 2 ausgedehnt. In der Sitzung der Bezirksvertretung kam auch zur Sprache, dass das links vom Baugrundstück stehende Haus Hansemannstraße 14 ebenfalls Setzrisse aufweise. Diese sind mit Gipsplomben zur Kontrolle versehen. Das Gebäude ist noch bewohnt. Auch im Haus Hansemannstraße 2a sind Risse im Treppenhaus festgestellt worden. Die Standsicherheit sei jedoch nicht gefährdet.