Schüsse in Weiß?Kölner Rentner entdeckt Einschussloch im Wohnzimmerfenster

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sues Schuss

Corpus Delicti: Das Loch in der Scheibe

Köln-Weiß – Es war gegen 23 Uhr, als er einen lauten Knall hörte. Der 85-Jährige saß im Wohnzimmer, der Fernseher war an. Draußen war alles dunkel und er konnte das „peitschende Geräusch“ nicht einordnen. „Angst hatte ich eigentlich nicht“, erzählt der Senior, der lieber anonym bleiben will. Er ging ins Bett. Erst zwei Tage später entdeckte er im Wohnzimmerfenster ein pfenniggroßes Loch mit Rissen rundherum.

Glassplitter zwischen den Scheiben

Wegen der Doppelverglasung blieb die innere Scheibe unbeschädigt, im Zwischenraum hatten sich Glassplitter angesammelt. Erst dann wurde ihm klar, dass wohl ein Schuss den lauten Knall verursacht hatte. Der Vorfall, der sich Anfang Januar im ruhigen Helmutweg im gepflegten Weißer Wohnviertel ereignete, lässt dem 85-Jährigen auch nach Wochen noch keine Ruhe, das ungute Gefühl wird er nicht los. „Es kann doch nicht sein, dass hier rumgeballert wird“, meint er. Er hatte die Polizei verständigt, sie nahm die Anzeige auf, stellte den Einschuss fest und leitete den Fall weiter an die Staatsanwaltschaft Köln. „Seitdem habe ich nichts mehr gehört“, sagt der 85-Jährige.

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Die Munition wurde zwar nicht gefunden, aber die Polizei und auch der Senior gehen davon aus, dass es sich um ein Geschoss aus einem Luftgewehr gehandelt habe. „Das muss halbschräg von oben auf die Fensterscheibe geprallt sein“, glaubt der Betroffene. „Ich war 40 Jahre lang im Schützenverein und kenne mich mit Gewehren und Schussbahnen aus“, betont er.

Unerlaubter Waffengebrauch – Polizei Köln sucht Täter

Dass gezielt auf ihn geschossen worden sei, kann er sich nicht vorstellen. „Ich wohne hier schon seit 42 Jahren in Frieden mit den Nachbarn und habe keine Feinde“, beteuert der Senior. Es könne höchstens ein Dummer-Jungenstreich gewesen sein. Den will er allerdings keinesfalls verharmlosen, denn immerhin handele es sich dabei um unerlaubten Waffengebrauch. 

Zwar ist der Besitz eines Luftgewehres nicht verboten, aber das Benutzen ist laut Waffengesetz nur auf Schießständen erlaubt, unter bestimmten Bedingungen in geschlossenen Räumen oder wenn gewährleistet ist, dass die Geschosse das eigene „befriedete Besitztum“ nicht verlassen können. Die Polizei konnte den Täter oder die Täterin bislang nicht ermitteln. Ohne weitere Erkenntnisse werde das Verfahren eingestellt, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

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