Schockierendes Video auf FacebookKölner springt kopfüber von der Deutzer Brücke

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Kopfüber springt Jean Carlo De Cicco in den Rhein. Die waghaltige Aktion dokumentiert er per Video.

Köln – Zunächst klammert sich der Mann eine Weile am Geländer der Deutzer Brücke fest. Dann springt der Mann. 15 Meter tief in den Rhein. Kopfüber. Zu sehen ist die Aktion in einem Video auf Facebook, ein Kölner postet dort unter dem Namen Jean Carlo De Cicco. Der knapp eineinhalb-minütige Clip kursiert derzeit im Netz und erregt die Gemützer. „Einfach nur lebensmüde“, kommentiert einer der User dort. 

„Ich habe diesen Sprung ganz spontan gemacht“, erklärte De Cicco auf Anfrage des EXPRESS. „Wobei ich die letzten zwei Monate das Wasser und die Höhe analysiert habe. Solche Sprünge sind nichts Neues für mich, das mache ich schon, seit ich 14 bin. Mein höchster Sprung bisher war aus einer Höhe von 30 bis 35 Metern, glaube ich.“

Reaktionen unter dem Facebook-Video gespalten

Viele Facebook-User sind schockiert und bringen ihre Fassungslosigkeit in den Kommentaren zum Ausdruck. Sie bezeichnen die Aktion als „bescheuert“, „irre“ oder „krank“. Ein User schreibt sogar: „Andere sterben im Rhein, weil sie jemanden retten wollten und dieser Idiot springt von der Brücke und fühlt sich noch als Held.“

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Doch in der Kommentarspalte finden sich auch einige positive Reaktionen: „Net schlecht...hab ich auch schon gemacht in der Schweiz. ...War auch irgendwas zwischen 15 und 17 Meter. ...aber kein Kopfsprung. ....nur normal. ....Respekt digga.“

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Zuvor klammert er sich eine Weile ans Geländer der Deutzer Brücke.

Die Stadt Köln findet den waghalsigen Kopfsprung alles andere als cool: Sie weist darauf hin, dass solche Handlungen lebensgefährlich sind. „Schwimmen im Rhein ist gefährlich, denn die Strömungen sind tückisch. Jedes Jahr ertrinken Menschen deshalb“, sagte ein Sprecher.

Baden an Schleusen oder Brücken explizit verboten

Strafbar ist die Aktion zudem auch, zumindest, wenn man erwischt wird. Laut Bundeswasserstraßengesetz ist das Baden an Schleusen, an Brücken (im Abstand von 100 Metern) oder an Hafengebieten explizit untersagt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.  Noch teurer wird es, wenn bei der Aktion ein Mensch oder ein Schiff zu Schaden kommen sollte. In diesem Fall würden Versicherungen auch den Schutz verwehren, wie Experten erklären.

Mit Ermittlungen der Kölner Polizei hat Jean Carlo De Cicco dennoch nicht zu rechnen. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt, wird die Polizei keine Ermittlungen aufnehmen. Trotzdem gilt: Solche waghalsigen Aktionen auf keinen Fall nachmachen! (red)

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