Formal mag die Stadt im Recht sein, was die Führung des Fuß- und Radwegs auf der rechtsrheinischen Seite der Severinsbrücke angeht. Wenn man sich auf die Paragrafen der Straßenverkehrsordnung zurückzieht, ist die Beschilderung für Radfahrer und Fußgänger an der rechtsrheinischen Rampe zur Severinsbrücke ausreichend. Den Praxistest besteht sie jedoch nicht. Die Unfälle, bei denen sich Radfahrer zum Teil schwer verletzt haben, laufen immer ähnlich ab.
Sie geschehen in der Dunkelheit, die Opfer sind diesen Weg zuvor noch nie gefahren, übersehen deshalb den scharf rechts abknickenden Radweg und krachen gegen ein rostiges Drängelgitter, das im Dunkeln nicht zu erkennen ist, weil sie vor der Rampe nichts ahnend Schwung holen und gar nicht merken, dass sie sich auf dem Fußweg befinden.
Selbst schuld, könnte man sagen. Man könnte aber auch auf die Idee kommen, diese Radfahrerfalle zu entschärfen. Nach vier Unfällen in drei Jahren, die öffentlich geworden sind. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Alles, was man dazu braucht, liegt auf dem Bauhof. Schilder, Schablonen für Piktogramme, Reflektoren. Vermutlich auch neue Drängelgitter. Um nur ein paar Beispiele zu nennen. Das bedarf keiner europaweiten Ausschreibung.
Man kann aber auch so handeln, wie das Verkehrsdezernat es gerade tut. Abwarten, bis die Unfallkommission diese Stelle als Unfallschwerpunkt einstuft oder bis endlich das Radverkehrskonzept für die Severinsbrücke auch auf der Schäl Sick umgesetzt wird. Damit nimmt man billigend in Kauf, dass es weitere Unfälle gibt und setzt die Gesundheit von Radfahrerinnen und Radfahrern aufs Spiel, die in diese Falle tappen.