„Strutzendumme Hohlbirne“Kölner Gericht verhängt Geldstrafe für Beleidigungen

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Köln – Dieter S. sitzt auf der Anklagebank und nimmt mit amüsiertem Gesichtsausdruck sein Recht zu schweigen wahr. Lediglich Name und Anschrift, das war's dann auch schon. So zugeknöpft sich der wegen Beleidigung angeklagte Mann im Designeranzug im Gerichtssaal gibt, so ausführlich gab er im Netz seine Missbilligung gegenüber Kritikern zum Ausdruck.

Auf Facebook hatte er an einer hitzigen Diskussion zum Thema Pro und Contra Sozialismus teilgenommen, in ellenlangen Statements und wohl formulierten Worten seine offensichtlich fundierten Kenntnisse zur Geschichte des Sozialismus und der Entwicklung der Arbeiterklasse zum Besten gegeben. Zum Verdruss seiner Gegner, die immer wieder hämisch mit der Bemerkung dagegen hielten, er habe wohl „die Intelligenz für sich alleine pachtet“.

S. wollte diese Kränkung nicht auf sich sitzen lassen und konterte, beschimpfte seinen Gegner als „strutzendumme Hohlbirne“. Prompt erhielt er eine Anzeige wegen Beleidigung, die nun im Gerichtssaal verhandelt werden sollte.

„Grenzdebile Bettnässer“

Doch S. gab sich nun zugeknöpft, verwies lediglich auf seine schriftliche Einlassung, in der er die beleidigenden Äußerungen sogar noch toppte, indem er seine Gegner als „grenzdebile Bettnässer“ titulierte, die „noch nie ein Geschichtsbuch in den Händen gehalten haben“. Zum Vorwurf selbst wollte er auch auf Nachfrage des Gerichts keine Stellung nehmen.

Die Anklägerin sprach daraufhin von „rücksichtslosem und uneinsichtigem Verhalten“ und sah 600 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 20 Euro) als angemessene Strafe an. Die Richterin setzte die Tagessatzhöhe auf 10 Euro fest und verurteilte zu 300 Euro Geldstrafe. S. bedankte sich und verließ fluchtartig den Saal.

KStA abonnieren