Urteil zu KopftüchernKopftücher in vielen Kliniken erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht hat das Selbstbestimmungsrecht der Krankenhäuser gestärkt und ein Kopftuchverbot für muslimische Krankenschwestern erlaubt. Kölner Krankenhäuser betrachten einen Regelungsbedarf allerdings nicht als notwendig.
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Köln – Kölner Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft werden von ihrem am Mittwoch durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gestärkten Selbstbestimmungsrecht keinen Gebrauch machen – mangels Anlass und weil ein Regelungsbedarf an verschiedenen Häusern nicht als notwendig betrachtet wird. Das Urteil erlaubt ein Kopftuchverbot für muslimische Krankenschwestern.
Im Evangelischen Krankenhaus Köln-Weyertal habe es „bisher keine Anfrage“ weiblichen muslimischen Pflegepersonals gegeben, dass das Tragen des Kopftuchs im Dienst erwünscht sei, sagt Verwaltungsdirektor Stefan Köller. Gleiches gelte für das Evangelische Krankenhaus in Kalk, so der Pressesprecher des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region, Günter Menne. Gäbe es entsprechende Anfragen, würde man sich den Kollegen des Evangelischen Krankenhauses Bergisch Gladbach anschließen. „Mit einer Kopftuch tragenden Krankenschwester hätten wir kein Problem“, sagt der dortige Personalchef Ralf Eckhard.
Nicht erlaubt ist das Tragen eines Kopftuchs muslimischen Mitarbeiterinnen in den Krankenhäuserin der katholischen Stiftung der Cellitinnen. „Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, die den katholischen Glauben nicht teilen, eine neutrale Haltung“, sagt Christoph Leiden, Leiter der Unternehmenskommunikation. „Das ist unser Recht als Tendenzbetrieb.“ Das Kopftuchverbot begründet die Stiftung allerdings nicht mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, sondern mit Arbeitsschutzbestimmungen. Mitarbeiter, die „nah am Patienten“ arbeiten, sollten „aus hygienischen Gründen“ kein Kopftuch tragen.
Anders in der vom Land getragenen Universitätsklinik: Anders als für Schmuck sehe man für das Kopftuch aus hygienischen Gründen keinen Regelungsbedarf, teilt die Unternehmenskommunikation auf Anfrage mit. Die genaue Zahl sei nicht erfasst, aber es gebe, auch in der Pflege, zahlreiche Mitarbeiterinnen, die Kopftuch tragen.
Mangels Anlass habe man auch im Alexianer Krankenhaus in Porz „noch nie über die Frage, ist das Kopftuchtragen möglich oder nicht“, geredet, so Geschäftsführer Peter Scharfe. In der Vergangenheit habe es bisher nur eine Aushilfskraft gegeben, die Kopftuch trug. Wenn es entsprechende Bewerbungen oder Anfragen gäbe, wäre die Antwort klar: „Wir hätten keine Bedenken.“
Ob überhaupt eine große Zahl muslimischer Krankenschwestern gern Kopftuch tragen würde, es aber nicht darf, stellt Johanna Knüppel, Referentin des Deutschen Berufsverbands Pflegeberufe, infrage: „In unseren Geschäftsstellen sind Fragen wie das Kopftuchverbot bisher nicht erkennbar als Beratungsthema aufgetreten.“ Möglicherweise seien Betroffene aber „nicht in einem Berufsverband organisiert“.
